ESTA USA ONLINE FAQs
Verzeichnis:
ESTA Fragen über den ESTA Antrag Info für Ihre Einreise USA – ESTA Fragen – Was bedeutet ESTA Antrag online? | Wer kann oder muss den ESTA Antrag online stellen? | Voraussetzungen für ESTA USA | Wie füllt man den Antrag online richtig aus? | Reisen mit ESTA | Antrag korrigieren/Antrag online ändern | Was passiert, wenn ich in den USA ankomme?
ESTA Antrag zur Einreise USA online
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ESTA Fragen ESTA Antrag Info Mit Hilfe von ESTA USA können sich Bürger aus 39 Ländern, darunter Deutschland, bis zu 90 Tage pro Reise und max. 180 Tage pro Jahr ohne Visum in den USA aufhalten.
Die ESTA Genehmigung behält zwei Jahre ihre Gültigkeit.
Die Beteiligten Staaten haben durch das Visa Waver Programm ein Abkommen mit den USA, daß in erster Linie für Touristen und Geschäftsleute gedacht ist. Für Touristen und Geschäftsleute, die weniger wie 90 Tage im Land bleiben. Für kurzfristige geschäftliche Aktivitäten die weniger wie 90 Tage dauern wie z.B. Konferenzen oder Messen gibt es das Business Visa Waver Programm. Für längere Aufenthalte benötigen Sie ein konventionelles US Visa.
Vorausetzungen
Voraussetzung zum Stellen des ESTA Antrag ist ein elektronischer Reisepass. Dieser ist versehen mit einem Chip, in dem Lichtbild als auch Fingerabdrücke gespeichert sind. Der Reisepass muss aber nach Einreise in die USA für weitere 6 Monate gültig sein.
Der ESTA Antrag online wird überwiegend automatisch durch das System geprüft.
Das Ergebnis wird an das „Advance Passenger Information System“ kurz APIS genannt weitergeleitet . Dort haben Airlines oder Schifffahrtsgesellschaften Zugriff und können das Ergebnis abrufen. Das bedeutet, dass beim Check-in bereits bekannt ist, ob ein Passagier in die Vereinigten Staaten einreisen darf oder nicht. Die Mitarbeiter erkennen einen positiven Bescheid auch anhand des mitgeführten ESTA Dokuments, wenn es mit „Authorization approved“ (Genehmigung erteilt) versehen ist.
Vorteile des ESTA USA
Es bietet Reisenden einen entscheidenden Vorteil. Sie brauchen keine US-Botschaft oder Konsulat zu besuchen, um dort ein US Visum zu beantragen. Dies ist in der Regel mit langen Wartezeiten verbunden. Wohingegen sich eine ESTA USA sehr schnell und bequem von einem Computer oder Handy aus beantragen lässt. Ihr ESTA Antrag ist gestellt. Das Ergebnis wird nach kurzer Zeit unkompliziert per E-Mail mitgeteilt, in der die ESTA USA als pdf-Datei gesendet wird.
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Nein. ESTA USA wurde von den amerikanischen Behörden entwickelt, um eine Einreise in die Vereinigten Staaten ohne US Visum zu ermöglichen. Durch die Einführung von ESTA USA sind die Einreiseformalitäten für beide Seiten erheblich erleichtert worden.
ESTA USA
Die ESTA Genehmigung wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt und ersetzt bei einem längeren Aufenthalt kein US Visum. Sie müssen Staatsbürger eines der ESTA USA „Visa Waiver“ Mitgliedsländer sein, wo Deutschland zugehört.
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Nein.
Nicht wenn Sie Staatsbürger eines Visa-Waiver-Staates sind und sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten wollen. Als Deutscher brauchen Sie in der Regel nicht bei einer US Botschaft oder einem amerikanischen Konsulat vorstellig zu werden.
ESTA Fragen Sie müssen allerdings ein ESTA USA online beantragen anstelle eine Visum USA. Ohne diese Genehmigung dürfen Airlines und Schifffahrtsgesellschaften Sie nicht in die USA befördern.
1: Karl
Als Karl vor vielen Jahren zum letzten Mal in den USA Urlaub gemacht hat, brauchte man dazu noch ein reguläres Visum USA. Um das zu erhalten musste bei einer amerikanischen Botschaft vorstellig werden. Heute geht es viel einfacher: Von unserem Kundenservice hat Karl erfahren, dass er jetzt ein ESTA online beantragen kann. Dafür muß er nicht einmal sein Haus verlassen.
Das ESTA Formular
Mit dem einfachen und intuitiven ESTA Formular auf Deutsch hatte Karl innerhalb von wenigen Minuten seine ESTA Freigabe. Er konnte die E-Mail-Bestätigung einfach ausdrucken und in sein Reisepassetui stecken. Alternativ kann man das ESTA-Dokument auch auf dem Smartphone oder Tablet speichern. Wir empfehlen allerdings, auf der Reise immer eine gedruckte Kopie dabei zu haben. Alternativ sollte sich zumindest die ESTA-Nummer aufzuschreiben.
2: Max
Max kommt aus Hannover und möchte vor ihrem Studiengang „International Business Management“ ihr Englisch aufbessern. Zum Geburtstag hat ihre Oma ihr deshalb einen Sprachkurs in Washington spendiert. Er dauert 60 Tage und Max hat weniger als 18 Stunden pro Woche Unterricht.
Zuerst dachte sie, dass sie für ihren Kurs ein Studentenvisum des Typs J oder ein anderes Visum USA brauchen würde. Unsere Kundenberaterin konnte sie beruhigen:
Sie kann die bequemere ESTA Genehmigung nutzen, weil sie sich weniger als 90 Tage in den USA aufhalten wird.
Das geht allerdings nur, wenn die Unterrichtszeit auch weniger als 18 Stunden pro Woche beträgt.Also erfüllt Max die Voraussetzungen für visumfreies Reisen und kann ein ESTA USA online beantragen. Das geht deutlich schneller und einfacher als der Antrag auf ein Studentenvisum, oder ein anderes Visum USA.
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Die ESTA Genehmigung gehört zu einem Programm der US Regierung, daß die Einreise in die USA ohne konventionelles Visum möglich macht.
Zugriff auf die im Formular gemachten Angaben haben somit Mitarbeiter des Ministeriums für innere Sicherheit, also des „Department of Homeland Security„, die autorisiert sind, auf die Daten des ESTA Formulares zuzugreifen.
Diese Mitarbeiter der Behörde sind berechtigt, die Daten weiterzugeben, sollte aus deren Sicht die Notwendigkeit dazu bestehen.
Dies natürlich immer im Einklang mit geltendem Recht.
Das bedeutet, das die Daten an Botschaften, Konsulate, staatliche und auch regionale Behörden – auch im Ausland, an die Geheimdienste, an Interpol oder an Regierungsorganisationen wie die UNO oder die NATO weitergeleitet werden dürfen.
Dies kann z. B. bei Terrorverdacht geschehen oder auch zur Aufklärung eines Verbrechens.
Zusammenarbeit
Hier kann es vorkommen, dass ausländische Polizeibehörden den amerikanischen Grenzschutz bittet, bei der Aufklärung eines Verbrechens behilflich zu sein.
Zu diesem Zweck können die Daten der auslänischen Behörde mit dem amerikanischen Daten der Einwanderungsbehörden abgeglichen werden. Das kann bedeuten, dass Fingerabdrücke abgeglichen werden können.
Ebenso können die Daten eines abgelehnten ESTA-Antrages weitergeleitet werden, um eingegangene Visumsanträge zu bearbeiten.
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ESTA USA diehnt der Sicherheit und einfacheren Reiseabwicklung
Diese Maßnahmen sind heutzutage erforderlich um die Sicherheit der Passagiere zu garantieren. Weiterhin werden die Sicherheitskontrollen der Reisenden im Rahmen des „Visa Waiver Programs“ (VWP) beschleunigt. Zudem können Reisende dieser Länder in die USA einreisen ohne ein Visum USA bei der Botschaft anfordern zu müssen. Sie sind allerdings verpflichtet diese Reisegenehmigung über ESTA USA im Vorfeld ihrer Reise zu beantragen.
ESTA USA ist zu 100% online
Dieser Registrierungsprozess online wird von den amerikanischen Behörden (Homeland Security sowie Zoll- und Grenzschutz) unterstützt. Sobald Ihre Informationen komplett sind und übermittelt wurden, werden diese überprüft. Es wird dann überprüft ob Sie für eine elektronische Reisegenehmigung qualifiziert sind. Im Falle eines positiven Resultats wird diese automatisch an Sie per E-Mail übermitteln. Im Vorfeld wird vom amerikanischen Institut für innere Sicherheit bei Ihrer Fluggesellschaft überprüft ob die von Ihnen angegebenen Informationen korrekt sind.
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Ein ESTA USA oder ein reluläres Visum
Das hängt davon ab, wie lange Sie in den USA bleiben und was Sie dort machen möchten.
Mit dem ESTA USA können Sie bis zu 90 Tage am Stück in den USA bleiben. Wenn Sie aber länger bleiben möchten, führt kein Weg am Gang zur US-Botschaft oder der Visastelle vorbei. Dort müssen Sie dann einen Antrag für ein konventionelles Visum USA stellen.Ferner können Sie mit dem ESTA USA Urlaub machen, Freunde und Verwandte besuchen. Wobei auch eine Geschäftsreise oder Fortbildung möglich ist. Sie können natürlich mit Ihrem ESTA USA auch für einen medizinischen Eingriff in die USA reisen.
Transit
Das ESTA ist auch dann geeignet, bzw. notwendig, wenn Sie die USA nur auf der Durchreise passieren.
Mit der ESTA USA ist es nicht möglich:
- Auf Arbeitssuche zu gehen
- Ein College oder eine Universität zu besuchen
- Sich dauerhaft in den USA niederlassen
Dazu müssen Sie ein reguläres Visum USA beantragen.
Limitationen
Mit dem ESTA kann man keine Verlängerung des Aufenthalts, keinen Wohnsitz in den USA und keine Green Card beantragen.
Auch, wenn Ihnen schon einmal die Einreise in die USA verweigert wurde oder Ihr ESTA-Antrag nicht genehmigt wurde, benötigen Sie ein Visum.Achtung: Wer mit einem Privatjet oder einem anderen nicht unter dem VWP anerkannten Transportmittel einreisen wird, braucht ebenfalls ein reguläres Visum USA.
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Alle Passagiere aus den oben genannten Ländern die unter dem Visa Waiver Program reisen, müssen diese Genehmigung vor dem Boarding (Flugzeug oder Schiff) bei sich haben. Mit eingeschlossen sind auch nicht-volljährige Kinder, die mit ihren Eltern reisen. Es ist möglich die Informationen für Dritte auszufüllen, solange diese korrekt und vollständig sind.W
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Die ESTA-Freigabe ist ab dem Datum ihrer Ausstellung zwei Jahre lang gültig. Sie kann dem Inhaber allerdings vor dem Ablauf dieser zwei Jahre entzogen werden. Zudem muss man sie auch dann neu beantragen, wenn man seinen Reisepass erneuert oder als gestohlen gemeldet hat. Ein weiterer Grund währe, wenn man zum Zeitpunkt der USA-Reise anders auf die Sicherheitsfragen aus dem ESTA-Antrag antworten würde als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn man zum Beispiel in der Zwischenzeit straffällig geworden ist oder wenn der Gesundheitszustand sich geändert hat. Wenn die ESTA-Freigabe während des USA-Aufenthalts ablaufen sollte, ist das kein Problem. Sie muss nur bei der Einreise gültig sein.
1: KARSTEN
Zu Beginn des Jahres hat Karsten einen Englischkurs in Washington gemacht. Die Unterrichtszeit betrug weniger als 18 Stunden pro Woche. Deshalb konnte er mit einer ESTA-Freigabe anreisen und hat kein Studentenvisum gebraucht. Für seinen Kurs hat er sich 87 Tage in den USA aufgehalten. Im Juni konnte er dann mit derselben ESTA-Freigabe nach Washington zurückkehren. Diesmal, um den Geburtstag eines Freundes zu feiern, den er Anfang des Jahres bei seiner Gastfamilie kennengelernt hatte. Nach dem Geburtstag ist er noch drei Wochen geblieben und hat somit innerhalb des Jahres schon 108 Tage in den USA verbracht.
3 Wochen USA Urlaub
Jetzt möchte er die USA zusammen mit Freunden drei Wochen lang im Wohnmobil entdecken. Damit wird er die 180 Tage pro Jahr überschreiten, die man sich mit einer ESTA-Freigabe in den USA aufhalten darf. Er wird nicht darum herumkommen, ein B-Visum bei einer amerikanischen Botschaft oder einem amerikanischen Konsulat zu beantragen.
Auch wenn man mehrmals mit derselben ESTA-Freigabe in die USA reisen darf, muss man die maximale Aufenthaltsdauer von 180 Tagen pro Jahr beachten. Bei einzelnen Besuchen darf man jeweils bis zu 90 Tage in den USA bleiben.
2: CHARLOTTE
Charlotte hat vor etwas über einem Jahr einen neuen Reisepass und eine ESTA-Freigabe erhalten. Sie ist dann mit ihrem Sohn Tobias anlässlich seines bestandenen Abiturs nach New York geflogen. In einer Woche möchte sie ihre Cousine in LA besuchen. Da ihre ESTA-Freigabe noch gültig ist , kann sie jetzt mit derselben Freigabe nach LA fliegen, die sie im letzten Jahr für die Reise nach New York beantragt hat. Sie hat zudem die Möglichkeit, den Reisegrund und ihren Aufenthaltsort in den USA kostenlos im ESTA-Formular zu aktualisieren – dazu besteht allerdings keine Pflicht. Voraussetzung ist allerdings, sie hat immer noch denselben Reisepass wie bei der letzten Reise. Weiterhin muss hat sich auch nicht im Hinblick auf die Sicherheitsfragen nichts geändert.
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Die Reisegenehmigung ist für 2 Jahre (zählt ab Anfragedatum) gültig. Im Falle, dass ihr Reisepass vorher abläuft, nur bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses. Zudem ist es möglich, dass diese Genehmigung jederzeit von amerikanischen Behörden widerrufen werden kann. Was aber nur passiert wenn gewichtige Gründe vorliegen.
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Die ESTA-Nummer benötigen Sie nur bis zur Genehmigung Ihres Antrages. Damit können Sie auf der Website nachsehen, wie der momentane Stand Ihres Antrags ist. Sie können dann im Vorfeld noch mögliche Änderungen eingeben. Sobald Sie Ihre ESTA-Freigabe bekommen haben, wird diese Nummer nicht mehr benötigt.
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Das ESTA USA Visum ersetzt für die meisten Reisenden das normale Einreisevisum.
Es ist zudem auch für mehrmalige Einreise bis zu zwei Jahre lang gültig. Im Gegenzug bietet das Esta Visum auch für die US-Einreisebehörde den Vorteil, die Einreisenden genau zu kennen. Für erwachsene Reisende aus Deutschland bietet das Esta-Visum einen klaren Vorteil zum herkömmlichen Visum USA. Lange Anfahrtsstrecken zu einer US Botschaft oder einem Konsulat entfallen, sowie auch die langen Wartezeiten für ein Visum USA.
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Hier gilt im Grunde, je früher desto besser.
Die Empfehlung der Einreisebehörde sagt zwar bis höchstens 72 Stunden vorher, jedoch kommt es hin und wieder zu Verzögerungen. Sie könnten theoretisch sogar Stunden vorher noch einen Antrag absenden, jedoch ist das Risiko eben hoch, dass die Antwort nicht rechtzeitig ankommt. Es empfiehlt sich den Antrag so früh wie möglich zu stellen, so daß Sie im Falle einer Ablehnung noch Zeit heben ein konventionelles Visum USA bei einer US Botschaft oder einem Konsuolat zu stellen.
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Leider nicht.
Wer mit einem ESTA Visum in die USA gereist ist, darf dort nur 90 Tage bleiben und zudem weder arbeiten noch Arbeit suchen. Auch die Änderung des Aufenthaltsstatus ist nach einer Einreise mit dem ESTA Visum nicht möglich. Wer einen längeren Aufenthalt in den USA anstrebt, dort leben, arbeiten oder studieren möchte, braucht ein entsprechendes Visum USA. Dazu benötigt er/sie einen Termin bei einer amerikanischen Botschaft oder Visastelle. Dort kann man das entsprechende Visum beantragen.
Wer kann oder muss den ESTA Antrag online stellen?
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Für Touristen sowie Geschäftsreisende, die zu einem bestimmten Termin wie einem Kongress oder einer Messe in die USA reisen möchten, macht der ESTA Antrag online Sinn und spart Zeit.
Ebenso bei medizinischen Eingriffen, die nicht über einen längeren Zeitraum geplant sind. Gleichwie für Bildungsreisen, wie z. B. Kurse, die nicht länger als 3 Monate dauern und weniger als 18 Wochenstunden Unterrichtszeit haben.
Nicht infrage kommt der ESTA Antrag wenn man an einer Universität studieren möchte. Auch wenn man in den USA einer Arbeit nachgehehen oder sich dauerhaft niederlassen möchte.
Wie auch bei längeren Aufenthalten, bei der die anfangs genannte Frist von 180 Tagen pro Jahr bzw. 90 Tage pro Reise überschritten wird, genügt der ESTA Antrag nicht. Es muss in diesen Fällen ein USA Visum über die Botschaft oder ein Konsulat beantragt werden.
Es gibt verschiedene USA Visa Arten, wie etwa das Studentenvisum, Touristenvisum, Arbeitsvisum oder die Greencard.
Innerhalb einer Gruppe, auch bei Familien benötigt jeder Reisende eine eigene ESTA Genehmigung. Daß heist, es muß für jede Persohn ein eigener ESTA Antrag online gestellt werden. Daß gilt auch für Kinder. Dabei ist aber zu beachten, daß es für Reisen mit Kinderpässen besondere Regelungen gibt. Seit April 2016 benötigen alle Antragsteller grundsätzlich einen elektronischen Pass. Insbesondere deutsche Kinderreisepässe erfüllen diese Sicherheitsanforderungen leider nicht immer.
ESTA Antrag für ein Kind
Bevor Sie also den ESTA Antrag online für ein Kind ausfüllen, sollten Sie unbedingt klären, ob das Kind bereits einen elektronischen Pass mit biometrischen Daten hat. Im Zweifel bei einer amerikanischen Botschaft oder Konsulat erkundigen, ob die auf diesem Kinderrreisepass gespeicherten Daten den Sicherheitsanforderungen für das Visa Waiver Program genügen.
Bevollmächtigte können auch ESTA Anträge online für andere Personen stellen, z. B. für ihre Kinder, Freunde, Kollegen, Vorgesetzten oder Mitarbeiter.
1: JONAS
Jonas hat vor, in den USA an einem Englischkurs teilzunehmen. Er hat erfahren, dass er auch zu diesen Kurs mit dem Visa Waver Program reisen kann. Zudem die Dauer pro Woche nicht die max. 18 vorgeschriebenen Stunden überschreitet . An der Uni wird noch ein anderer Kurs angeboten, der an 30 Wochenstunden stattfindet. Für diesen Kurs müsste Jonas dann aber ein Studentenvisum beantragen.
2: FAMILIE MAYER
Lars und Susan Mayer planen eine Reise in die Vereinigten Staaten. Sie fliegen das erste Mal dorthin. Ihre beiden Kinder Emma, 2 Jahre und Paul, ½ Jahr sollen sie begleiten. Lars überlegt, für wen er einen ESTA Antrag stellen muss. Während eines Anrufs bei unseren hilfsbereiten Mitarbeitern erhält er die notewendigen Informationen. Er muss für die ganze Familie, also auch die beiden Kinder ESTA-Freigaben beantragen. Da die ganze Familie elektronische Ausweise mit biometrischen Daten besitzt, steht einer Antragstellung nichts im Wege.
3: INGRID
Ingrid war letztes Jahr mit ihrem Mann zu einer Shopping-Tour in New York. Dafür hat sie ein ESTA beantragt. Nun möchte sie sich in den USA einem kurzen kosmetischen Eingriff unterziehen.
Da ihre ESTA-Freigabe noch immer Gültigkeit hat, kann sie mit diesem Antrag auch ihre neue Reise antreten. Sie benötigt also keine neue Freigabe, da ein genehmigter Antrag zwei Jahre seine Gültigkeit behält.
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Nein. Wer im Besitz eines gültigen Visum USA ist, muß keine ESTA beantragen.
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Wenn es sich um einen kurzen Aufenthalt handelt und man in den USA eine Messe besuchen oder an einer Konferenz teilnehmen möchte, reicht ein ESTA Antrag aus. Es ist nicht nötig, dafür ein Arbeits Visum USA zu beantragen.
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Als Staatsbürger folgender Staaten kann ich eine ESTA Genehmigung beantragen:
Andorra,
Australien,
Belgien,
Brunei,
Chile,
Dänemark,
Deutschland,
Estland,
Finnland,
Frankreich,
Griechenland,
Island,
Irland,
Italien,
Japan,
Lettland,
Liechtenstein,
Litauen,
Luxembourg,
Malta,
Monako,
die Niederlande,
Norwegen,
Neuseeland,
Österreich,
Portugal,
San Marino,
Singapur,
Schweden,
Slowakei,
Slowenien,
Süd-Korea
Spanien,
die Schweiz,
Taiwan,
Tschechische Republik,
Ungarn,
Vereinigtes Königreich
Beispiel: LINA
YVONNE
Yvonne lebt momentan in Deutschland. Sie hat aber auch eine französische Staatsbürgerschaft und lebt zeitweise bei ihrer Familie in Frankreich. Da sie selbstständig ist, kann sie sich das beruflich gut einrichten.
Sie möchte einen ESTA Antrag online stellen und überlegt, ob sie ihre deutsche oder ihre französische Staatsbürgerschaft im Antrag angeben soll. Da sie unsicher ist, meldet sie sich bei unserem Kundenservice und fragt nach. Hier erfährt sie von der kompetenten Agentin, dass beide Staaten am Visa Waver Programm teilnehmen und deshalb beide Staatsbürgerschaften eingetragen werden können.
Yvonne nimmt die deutsche Staatsbürgerschaft, um die ESTA-Genehmigung zu erhalten. Sie muss im Formular aber auch ihre französische Staatsbürgerschaft angeben.
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Die endgültige Entscheidung, in die USA einreisen zu dürfen, wird erst am Zielflughafen oder Hafen getroffen. Um evtl. Komplikationen zu vermeiden, sollte man sich also vor Abreise schon überlegen, welche Probleme beim amerikanischen Grenzschutz entstehen können.
In jedem Fall muss man sich an die bestehenden Gesetze und Bestimmungen halten. Dazu ist es sinnvoll, sich vorher zu informieren, was man darf und was nicht.
Der Grenzschutzbeamte
Die Reisenden dürfen keine Gefahr für die Gesundheit und das Wohlergehen, den Schutz, sowie natürlich auch die Sicherheit des amerikanischen Staates darstellen.
Die Auslegung obliegt den Grenzschutzbeamten bei der Ankunft der Passagiere. Sie nehmen die einreisewilligen Menschen in Augenschein. Diese Beamten haben die Entscheidungsbefugnis darüber, wer ins Land gelassen wird und wer nicht. Das Recht der Beamten, über ein Ja oder Nein zur Einreise zu entscheiden, kann nicht angefochten werden. Dessen Entscheidung muß akzeptiert werden. Dies, selbst wenn Ihnen die Einsicht zur getroffenen Entscheidung fehlt.
Ist die Freigabe der biometrischen Daten im Pass, also Fingerabdrücke und Fotos erteilt, ist die Verzichtserklärung rechtskräftig.
Die einzige Ausnahme, die Entscheidung eines Grenzbeamten anzufechten, ist ein gestellter Asylantrag. Ein anderer Grund wird nicht akzeptiert.
Wichtig ist, dass sich der Einreisende in seinen vorangegangen USA Reisen an die geforderten Bestimmungen und Gesetze gehalten hat.
Ein Problem könnte auch darstellen, wenn man in der Vergangenheit ein Visum USA beantragt hat und dieses wurde von den Behörden abgelehnt. Wenn dies auf Sie zutrifft, und Sie haben diese Frage beim ESTA Antrag online nicht richtig beantwortet, wird es Probleme geben. Sie erhalten zwar die ESTA Genehmigung, aber am Ankunftsort wissen die Mitarbeiter des Grenzschutzes vom nicht genehmigten Visum. Dieser Vorgang ist in der Akte des Anreisenden vermerkt. Im schlechtesten Fall wird der Tourist oder Geschäftsreisende wieder zurückgeschickt.
1: LUDWIG
Ludwig wollte bereits im Jahr 2000 in den USA Urlaub machen und hat dafür ein Touristen Visum USA bei einer amerikanischen Botschaft beantragt. Sein Antrag wurde allerdings abgelehnt und er hat sich seitdem nicht mehr um die Sache gekümmert.
Die US Behörden wissen alles
Jetzt möchte er nach LA fliegen und hat dafür einen ESTA Antrag online gestellt. Beim ESTA Antrag muss man nicht nur seine persönlichen Daten angeben, sondern auch einige Sicherheitsfragen beantworten. Bei einer dieser Sicherheitsfragen geht es darum, ob dem Antragsteller bzw. dem Reisenden die Einreise in die Vereinigten Staaten in der Vergangenheit verweigert wurde. Diese Frage hat Ludwig nicht richtig verstanden und er denkt auch nicht mehr an das Problem mit dem Visum. Er beantwortet die Frage also mit Nein und erhält kurze Zeit später seine ESTA-Freigabe.
Ihren ESTA Antrag Immer korrekt ausfüllen
Nach der Ankunft in LA kommt er allerdings nicht weit. Der abgelehnte Visumsantrag von damals ist trotz genehmigter ESTA Freigabe in seiner Akte vermerkt. Bevor er seinen Urlaub beginnen kann, gibt es ein langes Hin und Her mit den Grenzbeamten. Beinahe wäre er unverrichteter Dinge zurück nach Deutschland geschickt worden.
2: ALEXA
Alexa ist immer um den Schutz ihrer persönlichen Daten besorgt. Sie lebt sehr zurückgezogen und möchte ihre Angelegenheiten möglichst privat halten.
Vor kurzem ist sie zum ersten Mal nach Amerika geflogen. Als der Grenzbeamte sie nach der Überprüfung ihres Passes und ihrer ESTA Freigabe um Fingerabdrücke und biometrische Fotos gebeten hat, war sie entsetzt. Widerstand ist in solchen Fällen allerdings nicht angebracht:Mit der Teilnahme am Visa Waiver Program willigt man der Überprüfung durch den amerikanischen Grenzschutz und der Speicherung seiner biometrischen Daten ein. Um diese Prozedur kommt kein USA-Reisender herum. Nur wer sich den Beamten gegenüber kooperativ verhält, wird in der Regel bei der Einreise in die USA keine Probleme haben.
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Ja, andere Personen, die Ihre erforderlichen Daten kennen, können jederzeit einen ESTA Antrag für sie abschicken. Hier gilt auch: Die Daten müssen richtig sein, um Problemen bei der Einreise aus dem Weg zu gehen. Die einzelnen Anträge eines Gruppenantrags beeinflussen sich gegenseitig nicht.
Wer kann oder muss den ESTA Antrag online stellen?
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Nein. Wichtig ist, dass man bei der Ankunft ein Rück- oder Weiterflugticktet vorlegen kann. Die ESTA Genehmigung erhält man nur mit einem gültigen Ticket für den Rückflug.
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Die ESTA-Freigabe wird nur gewährt, wenn die Einreise in die USA mit einer von den Vereinigten Staaten zugelassenen Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft gebucht worden ist.
Zusätzlich benötigt wird das APIS (Advance Passenger Information Service). Diese Daten werden von der Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft aufgenommen und an die amerikanischen Behörden weitergeleitet. Man kann das Formular aber auch schon Zuhause ausdrucken und fertig ausgefüllt zum Check-In mitnehmen. Anzugeben sind u.a. eine Kontaktadresse bei Notfällen, auch die Passdaten müssen hier angegeben werden.
Ebenso vorliegen muss eine „Secureflight“-Datenerfassung, die direkt nach der Buchung vorgenommen wird. Diese Daten werden von den Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften an die US-Behörden weitergeleitet.
TSA – Transportation Security Administration
Die Transportation-Securitiy-Administration kurz TSA genannt, wertet diese Daten aus. Diese erfassten Daten werden trotz APIS und ESTA von der USA verlangt. Ihr Fehlen kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Buchung storniert wird. Dies wird gefordert, um die Sicherheit für alle Reisenden und Crewmitglieder zu gewährleisten. Man will keine Menschen ins Land einreisen lassen, die in irgendeiner Weise für Gefahr sorgen könnten.
Wie schon gesagt, wird die ESTA Freigabe nur gewährt, wenn die Reise mit einer von den Vereinigten Staaten anerkannten Fluggesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft gebucht wurde.
Man bekommt sie nicht, wenn man mit dem Privatflugzeug oder z. B. einer Yacht in die USA reisen möchte.
Sollte man dies vorhaben, muss man rechtzeitig ein Visum USA bei der Botschaft oder dem amerikanischen Konsulat beantragen. Bei der Anreise in die USA mit einer gültigen ESTA Freigabe muss man den Behörden dort ein gültiges Ticket für den Rück-/ Weiterflug vorlegen. Ausnahmen gelten, wenn man in Länder wie Kanada, Mexiko oder Nachbarinseln der USA weiter reist.
Maximilian und Carl
Die beiden Geschäftspartner möchten mit Ihrem Privatflugzeug zu einem wichtigen Geschäftstermin in die Vereinigten Staaten reisen. Die beiden würden gerne mit einer ESTA Freigabe einreisen.
Leider teilt man ihnen mit, dass Sie nur mit einem Visum USA, daß sie rechtzeitig bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragen müssen, in die USA einreisen dürfen. Private Flugzeuge werden anders eingestuft wie eine anerkannte Fluggesellschaft. Da sie erst in einigen Wochen ihre Reise antreten werden, ist jedoch noch genügend Zeit, das Visum USA rechtzeitig zu erhalten. -
Entscheidend ist, wie lange man sich für den Sprachkurs in den USA aufhält und wie lange der Unterricht pro Woche dauert. Beträgt der Aufenthalt weniger als 90 Tage und der Unterricht weniger als 18 Stunden pro Woche, kann ein ESTA beantragt werden.
Andernfalls ist es nötig, ein Studentenvisum zu beantragen.
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Ja, das ist möglich.
Beim Heimatschutzministerium der USA gibt es zu diesem Thema nur vage Empfehlungen. Dazu zählt, dass der ESTA-Antrag mindestens 3 Tage vor der Abreise gestellt werden sollte. Die Angabe einer Adresse für den Aufenthalt in den USA ist erwünscht, aber nicht verpflichtend.
Vor ihrer USA-Reise unter dem Visa Waiver Program brauchen Reisende also noch keine genauen Pläne anzugeben. Demzufolge kann man das ESTA beantragen, ohne die Reisedaten zu kennen.
Wenn Sie das ESTA-Formular online ausfüllen, können Sie auf die Frage, ob Sie sich nur auf der Durchreise befinden, eine beliebige Antwort geben. Diese Antwort muss nicht den tatsächlichen Reiseplänen entsprechen.Das Formular kann nach dem Erhalt der ESTA-Freigabe aktualisiert werden.
Wenn Sie das ESTA für mehrere Reisen in die USA verwenden, können Reisedetails und Aufenthaltsort (z. B. Stadt, Hotel, Adresse des Gastgebers) beliebig oft geändert werden (sofern das Dokument nicht vorher abgelaufen ist).
Fazit: Sie können auch dann ein ESTA beantragen, wenn Ihre Reisepläne noch nicht feststehen.
Die editierbaren Felder des ESTA-Formulars sind:- Anschrift des Aufenthaltsortes in den USA.
- E-Mail-Adresse.
Beispiel 1: Joseph
Joseph lebt und arbeitet in Marseille für ein amerikanisches Pharmaunternehmen.
Seine Anstellung in der Firma erfordert, dass er oft in verschiedene Städte in den Vereinigten Staaten reist.Joseph reist mit der gleichen ESTA Genehmigung, die auf US-Territorium gültig ist:
- Seit zwei Jahren
- Für Aufenthalte von maximal 90 aufeinanderfolgenden Tagen
- Für insgesamt 180 Tage in einem Kalenderjahr
Obwohl er das gleiche ESTA verwendet, aktualisiert er es vor jeder Reise über das Internet, abhängig von der Adresse, unter der sein Geschäft geführt wird.
Beispiel 2: Olivia
Olivia hat vor 11 Monaten eine ESTA-Freigabe für eine Reise nach Philadelphia beantragt. Sie hat dort Verwandte besucht.
Das ESTA Dokument wurde, wie üblich, an Ihre E-Mail-Adresse versandt.
Mittlerweile hat Olivia ihre E-Mail-Adresse geändert. Deshalb hat sie sich an unseren Kundenservice gewandt.
Das war eine gute Entscheidung, denn sämtliche Kommunikation über die ESTA-Freigabe (zum Beispiel eine Benachrichtigung, wenn sich das Ablaufdatum nähert), findet per E-Mail statt.
Olivias E-Mail-Adresse wurde aktualisiert. Jetzt wird sie immer über den Status ihres ESTA Dokuments auf dem Laufenden gehalten. -
Da die amerikanischen Behörden keine Gründe für die Ablehnung nennen, ist es oft schwierig, nachzuvollziehen, warum ESTA nicht gewährt wurde.
Auch über die Botschaften wird man nichts über den Grund erfahren. Man kann über das Traveler Redress Inquiry Programm Einspruch erheben, die Erfolgsaussichten sind aber sehr gering. Es ist in der Regel nicht möglich doch noch einen positiven Bescheid zu bekommen. Mögliche Absagen können aus Sicherheitsgründen erfolgen, oder dem Antragsteller wird unterstellt, Einwanderungsabsichten zu haben. Es ist auch möglich, dass bei der Antragsprüfung unterstellt wird, daß die Reisegründe nur vorgeschoben sind.
ESTA Fragen Wichtig ist es, den Antrag vor Absenden gründlich zu prüfen, um falsche Einträge zu vermeiden und aus diesem Grunde ein Nein zu bekommen.
Wichtig ist auch, dass das Heimatland des Antragstellers Mitglied im Visa-Waver-Programm ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss immer ein reguläres Visum bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden.
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Nein. Man kann für die Kinder vor dem ESTA-Antrag einen neuen ePass beantragen.
Das ist durchaus auch im Expressverfahren möglich. Wichtig für die ESTA-Beantragung ist, dass der Pass maschinenlesbar ist. Das ist bei den alten Dokumenten nicht der Fall. Man kann aber auch ein reguläres Visum bei einer amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen.
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Leider nicht.
Laut dem amerikanischen Einwanderungsgesetz sind seit April 2016 nur noch elektronische Pässe (sogenannte e-Pässe) für Reisen unter dem VWP zulässig. Elektronische Pässe verfügen über einen Datenchip, auf dem die biometrischen Daten des Besitzers gespeichert sind. Bei den älteren Versionen des deutschen Passes ist das nur ein Passbild. Seit 2007 werden im deutschen e-Pass zusätzlich auch zwei Fingerabdrücke gespeichert. Alle deutschen Pässe, die nach dem 1. November 2005 ausgestellt wurden, sind bereits mit dem Datenchip ausgestattet.
Zusätzlich zum Datenchip muss der Pass auch noch über einen maschinenlesbaren Code verfügen.
Alle neuen deutschen e-Pässe haben in der Regel auch diesen Code. Er besteht aus zwei Zeilen mit Buchstaben, Zahlen und Chevron-Symbolen (<<) am unteren Ende der Datenseite.
Wer keinen elektronischen Pass hat, muss für die USA-Reise entweder ein Visum bei einer amerikanischen Botschaft ODER einen neuen, elektronischen Reisepass und eine ESTA-Freigabe beantragen.
Bei Familienreisen gilt: jedes Familienmitglied braucht für die USA-Reise auch einen eigenen Pass. Das gilt selbst für Babys und Kleinkinder. Für Kinderreisepässe gelten zudem besondere Bedingungen. Vor Reisen mit Kindern sollte man sich deshalb an das Auswärtige Amt wenden und erfragen, ob der Pass des eigenen Kindes den Sicherheitsanforderungen für visumfreies Reisen genügt.
Die Gültigkeit des Reisepasses darf während des gesamten Aufenthalts in den USA nicht ablaufen.
Bei einigen Staatsbürgerschaften muss der Pass sogar noch sechs Monate nach der geplanten Abreise aus den USA gültig sein. Bei deutschen und österreichischen Pässen ist eine Gültigkeit bis zum Ende der geplanten Reise allerdings ausreichend.
Noch ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihren Reisepass schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet haben, sollten Sie damit auf keinen Fall in die USA reisen. Das gilt selbst wenn sie ihn bereits als wieder aufgefunden gemeldet haben. In so einem Fall sollte man stets einen neuen Reisepass beantragen und anschließend auch die ESTA-Freigabe erneuern.
Personen mit folgenden Pässen und Ausweisen können ESTA nicht nutzen, sondern benötigen ein reguläres Visum:
- Vorläufiger Reisepass
- Kinderausweis
- Reiseausweis
- Reiseausweis für Ausländer
- Kinderpässe: es gelten Beschränkungen; bitte erkundigen Sie sich bei einem Auswärtigen Amt, amerikanischen Konsulat oder einer amerikanischen Botschaft, ob Ihr Kind mit einer ESTA-Freigabe reisen darf (Telefonnummern am unteren Ende der Seite)
Bitte beachten Sie auch, dass USA-Reisen mit einem Personalausweis grundsätzlich nicht möglich sind.
1: DENNIS & JANA
Das Ehepaar Dennis und Jana hat vor kurzem einen Urlaub in Kalifornien gebucht. Beim Ausfüllen des ESTA-Formulars ist Eugen gerade noch rechtzeitig aufgefallen, dass er keinen e-Pass hatte. Somit also gar nicht für Reisen unter dem Visa Waiver Program zugelassen worden wäre. Er hatte dann zwei Möglichkeiten: Entweder hätte er einen neuen Reisepass und dann die ESTA-Freigabe beantragen können, oder er hätte direkt zu einer amerikanischen Botschaft gehen müssen, um ein reguläres Visum zu beantragen. Er hat sich dann für den neuen Reisepass und die ESTA-Freigabe entschieden, denn das war deutlich günstiger und bequemer.
2: ALIA
Alia wusste nicht genau, ob ihr Reisepass für Reisen unter dem Visa Waiver Program geeignet wäre oder ob sie vor dem ESTA-Antrag zuerst einen neuen Pass beantragen müsste. Sie dachte, dass ein maschinenlesbarer Pass ausreichen würde, hatte im Internet aber viele widersprüchliche Informationen gefunden. Unsere Expertin Tina wusste die Antwort natürlich genau und hat Alia gesagt, dass die Regelung sich im April 2016 geändert hat und dass sie für visumfreies Reisen jetzt einen elektronischen Reisepass braucht. Tina hat ihr auch genau erklärt, wie das Symbol für den elektronischen Pass aussieht. Alia hatte leider keinen elektronischen Pass, also hätte sie nicht mit einer ESTA-Freigabe in die USA reisen können.
3: Beispiel: AUDREY
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Die endgültige Entscheidung, in die USA einreisen zu dürfen, wird also erst am Zielflughafen oder Hafen getroffen.
Um evtl. Komplikationen zu vermeiden, sollte man sich also vor Abreise in die USA schon mit der Frage befassen, welche Probleme beim amerikanischen Grenzschutz entstehen können.
In jedem Fall muss man sich an die bestehenden Gesetze und Bestimmungen halten. Dazu ist es sinnvoll, sich vorher zu informieren, was man darf und was nicht.
Die Reisenden dürfen keine Gefahr für die Gesundheit und das Wohlergehen, den Schutz und natürlich auch die Sicherheit des amerikanischen Staates darstellen.
Die Auslegung obliegt den Grenzschutzbeamten bei der Ankunft der Passagiere, da sie die einreisewilligen Menschen in Augenschein nehmen und somit die Entscheidungsbefugnis darüber haben, wer ins Land gelassen wird und wer wieder nach Hause zurückgeschickt wird. Das Recht der Beamten, über ein Ja oder Nein zur Einreise zu entscheiden, darf nicht angefochten werden und muss akzeptiert werden. Dies auch wenn Sie es nicht verstehen warum.
Ist die Freigabe der biometrischen Daten im Pass, also Fingerabdrücke und Fotos erteilt, ist die Verzichtserklärung rechtskräftig.
Die einzige Ausnahme, die Entscheidung eines Grenzbeamten anzufechten, ist ein gestellter Asylantrag. Ein anderer Grund wird nicht akzeptiert.
Wichtig ist, dass sich der Einreisende in seinen vorangegangen USA Reisen an die geforderten Bestimmungen und Gesetze gehalten hat.
Ein Problem könnte auch darstellen, wenn man in der Vergangenheit ein Visum beantragt hat und dieses wurde von den Behörden abgelehnt. Wird diese Frage beim ESTA-Antrag nicht richtig beantwortet, weil man es für nicht relevant hält oder die Fragestellung auf dem Antrag mit Nein beantwortet, erhält man zwar die ESTA-Freigabe. Am Ankunftsort wissen die Mitarbeiter des Grenzschutzes aber vom nicht genehmigten Visum, denn dieses ist in der Akte des Anreisenden vermerkt. Im schlechtesten Fall wird der Tourist oder Geschäftsreisende wieder zurückgeschickt.
1: LUDWIG
Ludwig wollte bereits im Jahr 2000 in den USA Urlaub machen und hat dafür ein Touristenvisum bei einer amerikanischen Botschaft beantragt. Sein Antrag wurde allerdings abgelehnt und er hat sich seitdem nicht mehr um die Sache gekümmert.
Jetzt möchte er nach LA fliegen und hat dafür eine ESTA-Freigabe beantragt. Beim ESTA-Antrag muss man nicht nur seine persönlichen Daten angeben, sondern auch einige Sicherheitsfragen beantworten. Bei einer dieser Sicherheitsfragen geht es darum, ob dem Antragsteller bzw. dem Reisenden die Einreise in die Vereinigten Staaten in der Vergangenheit verweigert wurde. Diese Frage hat Ludwig nicht richtig verstanden und er denkt auch nicht mehr an das Problem mit dem Visum. Er beantwortet die Frage also mit Nein und erhält kurze Zeit später seine ESTA-Freigabe.
Nach der Ankunft in LA kommt er allerdings nicht weit. Der abgelehnte Visumsantrag von damals ist trotz genehmigter ESTA-Freigabe in seiner Akte vermerkt. Bevor er seinen Urlaub beginnen kann, gibt es ein langes Hin und Her mit den Grenzbeamten und er wäre beinahe, unverrichteter Dinge zurück nach Deutschland geschickt worden.
2: ALEXA
Alexa ist immer um den Schutz ihrer persönlichen Daten besorgt. Sie lebt sehr zurückgezogen und möchte ihre Angelegenheiten möglichst privat halten.
Vor kurzem ist sie zum ersten Mal nach Amerika geflogen. Als der Grenzbeamte sie nach der Überprüfung ihres Passes und ihrer ESTA-Freigabe um Fingerabdrücke und biometrische Fotos gebeten hat, war sie entsetzt. Widerstand ist in solchen Fällen allerdings nicht angebracht:Mit der Teilnahme am Visa Waiver Program willigt man der Überprüfung durch den amerikanischen Grenzschutz und der Speicherung seiner biometrischen Daten ein. Um diese Prozedur kommt kein USA-Reisender herum. Nur wer sich den Beamten gegenüber kooperativ verhält, wird in der Regel keine Probleme haben. Eine Ablehnung macht einen verdächtig und bevor man sich versieht, ist man auf dem Weg zurück nach Deutschland.
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Es werden demographische Angaben abgefragt wie:
- Name / Geburtsdatum / Geburtsort / Geschlecht / Name der Eltern.
- Sollten Sie einen Künstlernamen oder ein Pseudonym verwenden, können Sie auch diese Information einfügen.
Es werden die Daten Ihres Reisepasses abgefragt wie:
- Nummer des Reisepasses / Ausstellendes Land und Ausstellungsort des Reisepasses / Ausstellungs- und Ablaufdatum und Ihre Staatsbürgerschaft.
- Als ausstellendes Land muss immer das Land Ihrer Staatsbürgerschaft angegeben werden, auch wenn der Pass durch eine ausländische Botschaft ausgestellt wurde. Hier können auch Angaben zu anderen Staatsbürgerschaften oder Pässen eingegeben werden.
- Im Formular werden auch Kontaktinformationen abgefragt: Ihre E-Mail Adresse / Telefonnummer (auch Handynummer) / ein Name und eine Adresse bzw. E-Mail Adresse der Person, die im Notfall zu benachrichtigen ist. Dies kann entweder eine Person im Land Ihres Wohnsitzes sein oder aber auch eine, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat.
- Ebenso müssen Sie den Staat und die Stadt Ihres ständigen Wohnsitzes angeben mit Ihrer derzeitigen Anschrift, unter der Sie gemeldet sind.
Auch Reiseangaben müssen beantwortet werden.
- Wenn Sie in die USA einreisen möchten und nicht nur auf der Durchreise (Transit) sind, geben Sie bitte Namen und Anschrift Ihres geplanten Aufenthaltsortes in den USA an. Dies kann der Staat und die Stadt Ihres Gastgebers sein, aber auch die Adresse Ihres Hotels oder einer von Ihnen gebuchten Ferienwohnung.
- Im Formular möchten die Behörden auch über Ihre Reisepläne informiert werden. Haben Sie jedoch noch nicht geplant, an welchen Orten in den USA Sie sich aufhalten werden, besteht bei einigen Fragen die Möglichkeit, in die dafür vorgesehenen Felder „unknown“ (noch nicht bekannt) einzutragen.
Des weiteren können Angaben zu Ihrem Beruf gemacht werden.
- Es gibt Fragen zu Ihrem Arbeitgeber; sie können Namen und Anschrift des Unternehmens angeben, in dem Sie beschäftigt sind. Ebenso dessen Telefonnummer und Ihre Berufs- bzw. Stellenbezeichnung. Diese Felder werden aber nur auf freiwilliger Basis abgefragt.
Als nächstes werden einige Fragen zu Ihrem derzeitigen Gesundheitszustand und zu eventuellen Vorstrafen gestellt.
- Es ist wichtig, diese Fragen zur Gesundheit und vor allem auch zu den Vorstrafen ehrlich zu beantworten. Ansonsten kann man Ihnen trotz genehmigtem ESTA-Antrag eine Einreise in die USA verbieten. Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig wie in Ihr Herkunftsland zurückreisen müssen.
- Sollten Sie bei einigen Fragen unsicher sein, was Sie eintrage sollen, können Sie immer das Symbol des Fragezeichens anklicken. Dort erhalten Sie Erklärungen, wie Sie die Fragen beantworten können.
Wenn Sie die Felder ausgefüllt haben, bzw. alle Pflichtfragen beantwortet haben dann drücken Sie bitte den Button „Antrag abschicken“ (apply).
Lieber zweimal prüfen
Sie werden dann auf eine Seite weitergeleitet, die Sie auffordert Ihre Dateneingaben noch einmal zu überprüfen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass falsche Angaben im ESTA-Antrag laut dem amerikanischen Einwanderungsgesetz eine Straftat darstellen. Die Behörden können Ihnen bewußte Falscheinträge unterstellen und ein bis zu 10jähriges Einreiseverbot in die USA verhängen.
Bitte prüfen Sie hier Ihre gemachten Angaben gründlich.
Dies ist wichtig, da die Pflichtfelder nachträglich nicht mehr geändert werden können. Auf dieser Datenüberprüfungsseite ist das aber immer noch möglich. Falls Sie bei der Beantwortung Fehler gemacht haben, können Sie die falschen Eingaben über den Button „Edit“ (bearbeiten) korrigieren. Die richtig beantworteten Fragen sind davon nicht tangiert, sie bleiben im System erhalten und werden nicht gelöscht.
Sie brauchen eine Kreditkarte wie z. B. Visa, Mastercard, American Express, die Sie zur Hand haben sollten, um die Gebühren, die für ESTA anfallen, sofort bezahlen zu können. Aber auch ein vorhandenes Paypal-Konto ist eine gute Möglichkeit, den Antrag zu bezahlen.
Erst wenn Ihre Bezahlung vom System akzeptiert worden ist, wird Ihr ESTA-Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet. Dort werden vom System Ihre Daten kontrolliert bzw. analysiert und das Ergebnis wird Ihnen nach erfolgter Prüfung übermittelt.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Antrag keine Unstimmigkeiten enthält. Sollte er dennoch Fehler enthalten, müssen die Angaben von Beamten geprüft werden. Diese manuelle Bearbeitung kann eine schnelle Rückmeldung verzögern oder dazu führen, das der ESTA-Antrag nicht genehmigt werden kann.
Sind alle Angaben vom System oder vom prüfenden Beamten akzeptiert worden wird die ESTA-Freigabe erteilt. Sie bekommen dann eine E-Mail mit anhängender pdf-Datei, in der sich die ESTA-Freigabe befindet. Dort wird auch Ihre ESTA-Nummer angegeben, die Sie bei Ihrer Reise immer zur Hand haben sollten.
Im Regelfall bei korrekt ausgefülltem Formular erhalten Sie sehr schnell eine Antwort, dies kann sogar innerhalb weniger Minuten der Fall sein.
Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, wenn zum Beispiel das System überlastet ist, weil zuviele Anfragen auf dem Server eintreffen oder der Internet-Provider ein technisches Problem hat, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt. In diesen Fällen kann es länger dauern, bis Ihr ESTA-Antrag bearbeitet wird. Deshalb ist es immer ratsam, den Antrag mindestens 3 Tage vor Abreise zu stellen.
Bitte ausdrucken
Haben Sie alles richtig beantwortet und Ihr Antrag wurde positiv beschieden, ist es sinnvoll, das erhaltene ESTA-Dokument vor Antritt der Reise auszudrucken. Bewahren Sie dieses dann bei Ihren Reisedokumenten auf.
Dies ist empfehlenswert und dient Ihrer eigenen Sicherheit. Es besteht von Seiten der amerikanischen Behörden keine Verpflichtung, das Dokument in Papierform mit sich zu führen. Das ESTA-System ist natürlich mit den Behörden des US Grenzschutzes ( „Customs and Border Protection“) und des APIS („Vorab-Passagier-Informations-System“) vernetzt und somit sind eigentlich alle Ihre Daten und Informationen bei den zuständigen Behörden vorhanden und gespeichert.
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Entweder nach Ablauf nach zwei Jahren, oder wenn sie einen neuen Reisepass bekommen.
Aber auch wenn sich bestimmte Antworten auf die im Antrag getätigten Fragen ändern sollten. Ein weiterer Grund währe wenn sich ihre Nationalität, ihr Name oder ihr Geschlecht ändert.
Wie füllt man den ESTA Antrag online richtig aus?
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Entscheidend ist, ob die Staaten im Visa-Waver-Programm sind.
Sind beide Staaten Mitglied, ist es egal, welche der beiden Staatsbürgerschaften man für den ESTA Antrag online verwendet. Trotzdem muss die zweite Staatsbürgerschaft im Antrag angegeben werden (dafür existiert ein extra Eingabefeld).
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Man kann über die E-Mail Adresse eines Freundes, auf die man Zugriff hat, einen ESTA-Antrag stellen. Auch Reisebüros können eine ESTA beantragen.
Ebenso kann eine andere Person den ESTA Antrag für Sie online stellen. Dazu sollte diese Person aber alle Ihre notwendigen Daten zur Verfügung haben. Wichtig ist, dass man eine gültige Kreditkarte oder ein Konto bei Paypal besitzt, um die Gebühren, die für den Antrag anfallen, bezahlen zu können.
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Es ist jederzeit möglich, für eine andere Person einen ESTA Antrag online zu stellen.
Wichtig ist dabei, alle vom System geforderten Daten parat zu haben und die Fragen richtig zu beantworten. Sie benötigen alle Daten der Person, für die sie einen ESTA Antrag online stellen.
Da jeder ESTA USA Antrag separat geprüft wird, wirkt sich die Absage eines einzelnen Gruppenmitglieds im Normalfall nicht auf die anderen Anträge aus.
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Wenn sich Ihre Reisepass Informationen ändern, führt am neuen ESTA-Antrag kein Weg vorbei.
Schließlich ist Ihr Reisepass Ihr einziges international gültiges Dokument. Die Daten in Ihrem Reisepass müssen vollständig mit den Daten in Ihrem ESTA-Dokument übereinstimmen, ansonsten ist Ihr ESTA-Dokument ungültig.
Achtung: Ihr Reisepass darf während der USA-Reise nicht ablaufen. Er muss sogar noch sechs Monate nach der Einreise in die USA gültig sein.
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Das ESTA ist zwei Jahre lang gültig – allerdings nur in Verbindung mit dem Reisepass, der schon für den ESTA-Antrag benutzt wurde.
Wenn der Reisepass verlängert, erneuert oder als gestohlen gemeldet wurde, ist das ESTA also nicht mehr gültig. In diesem Fall muss ein neues ESTA mit den Daten aus dem neuen Reisepass beantragt werden.
Übrigens: Das gilt natürlich auch, wenn Sie nur auf der Durchreise in den USA sind.
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Genehmigter ESTA-Antrag
Sie erhalten von den amerikanischen Behörden für innere Sicherheit eine E-Mail mit anhängender pdf-Datei.
Diese Datei enthält folgende Angaben:Authorization Approved (Genehmigung wurde erteilt).
Mit dieser Antwort wird der ESTA-Antrag genehmigt und der Anreise in die USA steht nichts mehr im Wege.
Allerdings werden die Besucher vor der Einreise in die USA noch durch den amerikanischen Grenzschutz überprüft. Das kann bedeuten, dass trotz eines genehmigten ESTA die Einreise in die USA verweigert wird, sollten die Grenz- bzw. Zollbeamten Hinweise finden, die sie zu diesem Schritt bewegen.
Abgelehnter ESTA-Antrag
Sollte Ihr Antrag von den amerikanischen Behörden abgelehnt werden, erhalten Sie einen E-Mail mit folgender Angabe:
Travel not authorized (Die Reise wurde nicht genehmigt).
Die Gründe, die zu dieser Ablehnung geführt haben, teilen Ihnen die amerikanischen Behörden aber nicht mit. Diese Absage bedeutet aber nicht, dass Ihre Einreise in die USA komplett abgelehnt bzw. verboten wird. Nur der ESTA-Antrag wurde nicht genehmigt. In diesem Fall können Sie aber jederzeit noch ein Visum bei der amerikanischen Botschaft oder einem amerikanischen Konsulat beantragen und haben so die Chance, mit einem gültigen Visum in die USA einzureisen.
Sollte Ihr Antrag weder genehmigt noch abgelehnt werden:
Es gibt statt einem Ja oder einem Nein der US-Behörden noch eine weitere Antwort auf Ihre ESTA-Anfrage. Möglich ist eine Nachricht mit folgender Aussage:
Authorization Pending
Dies bedeutet, dass eine endgültige Entscheidung, ob Ihrem Antrag zugestimmt, oder ob er abgelehnt wird, noch nicht getroffen wurde.
Diese Nachricht wird versendet, wenn die Prüfung des Antrages noch nicht endgültig abgeschlossen werden konnte. Sollten Sie vielleicht in ein Gebiet einreisen wollen, das für die nationale Sicherheit von Bedeutung ist, evtl. in der Nähe eines Militärstützpunktes oder eines Regierungssitzes, kann es passieren, dass Ihr Antrag noch einmal ganz genau geprüft wird. Damit will man ausschliessen, dass eine Gefahr für die amerikanische Sicherheit zu befürchten ist.
Auch eine Namensgleichheit mit einer in den USA unerwünschten Person kann zu einer erneuten, länger andauernden Prüfung Ihres Antrages führen.
HANNES
Hannes wohnt in Oberhausen und ist noch nie „über den großen Teich“ geflogen. Vor kurzem wollte er mit Freunden ein Konzert in New York besuchen.
Er hat ein paar Tage vor der Abreise auf https://www.esta-antrag.com/ insgesamt vier ESTA-Freigaben beantragt: für sich und seine drei Freunde. Die Anträge, die er für seine Freunde gestellt hatte, wurden alle in weniger als einer halben Stunde genehmigt. Nur seine eigene Genehmigung ließ auf sich warten.
Besorgt hat Hannes sich an unseren Kundenservice gewendet. Unser Agent hat ihm dann erklärt, dass der Status seiner ESTA Genehmigung „Pending“ war. Dies bedeutet daß die Entscheidung noch ausstand. Es könne also bis zu 72 Stunden dauern, bis er das Ergebnis erfahren würde.
Tatsächlich hatte auch Hannes nach 46 Stunden eine ESTA-Freigabe.
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Es werden demographische Angaben abgefragt wie:
- Name / Geburtsdatum / Geburtsort / Geschlecht / Name der Eltern.
- Sollten Sie einen Künstlernamen oder ein Pseudonym verwenden, können Sie auch diese Information einfügen.
Die Daten Ihres Reisepasses werden abgefragt wie:
- Nummer des Reisepasses / Ausstellendes Land und Ausstellungsort des Reisepasses / Ausstellungs- und Ablaufdatum und Ihre Staatsbürgerschaft.
- Als ausstellendes Land muss immer das Land Ihrer Staatsbürgerschaft angegeben werden, auch wenn der Pass durch eine ausländische Botschaft ausgestellt wurde. Hier können auch Angaben zu anderen Staatsbürgerschaften oder Pässen eingegeben werden.
- Im Formular werden auch Kontaktinformationen abgefragt: Ihre E-Mail Adresse / Telefonnummer (auch Handynummer) / ein Name und eine Adresse bzw. E-Mail Adresse der Person, die im Notfall zu benachrichtigen ist. Dies kann entweder eine Person im Land Ihres Wohnsitzes sein oder aber auch eine, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat.
- Ebenso müssen Sie den Staat und die Stadt Ihres ständigen Wohnsitzes angeben mit Ihrer derzeitigen Anschrift, unter der Sie gemeldet sind.
Auch Reiseangaben müssen beantwortet werden.
- Wenn Sie in die USA einreisen möchten und nicht nur auf der Durchreise (Transit) sind, geben Sie bitte Namen und Anschrift Ihres geplanten Aufenthaltsortes in den USA an. Dies kann der Staat und die Stadt Ihres Gastgebers sein, aber auch die Adresse Ihres Hotels oder einer von Ihnen gebuchten Ferienwohnung.
- Im Formular möchten die Behörden auch über Ihre Reisepläne informiert werden. Haben Sie jedoch noch nicht geplant, an welchen Orten in den USA Sie sich aufhalten werden, besteht bei einigen Fragen die Möglichkeit, in die dafür vorgesehenen Felder „unknown“ (noch nicht bekannt) einzutragen.
Des weiteren können Angaben zu Ihrem Beruf gemacht werden.
- Es gibt Fragen zu Ihrem Arbeitgeber; sie können Namen und Anschrift des Unternehmens angeben, in dem Sie beschäftigt sind, ebenso dessen Telefonnummer und Ihre Berufs- bzw. Stellenbezeichnung. Diese Felder werden aber nur auf freiwilliger Basis abgefragt.
Als nächstes werden einige Fragen zu Ihrem derzeitigen Gesundheitszustand und zu eventuellen Vorstrafen gestellt.
- Es ist wichtig, diese Fragen zur Gesundheit und vor allem auch zu den Vorstrafen ehrlich zu beantworten, da Sie auch trotz genehmigtem ESTA-Antrag an der Einreise in die USA gehindert werden können und in Ihr Herkunftsland zurückreisen müssen.
- Sollten Sie bei einigen Fragen unsicher sein, was Sie eintrage sollen, können Sie immer das Symbol des Fragezeichens anklicken, dort erhalten Sie Erklärungen, wie Sie die Fragen beantworten können.
Antrag abschicken
Wenn Sie die Felder ausgefüllt haben, bzw. alle Pflichtfragen beantwortet haben dann drücken Sie bitte den Button „Antrag abschicken“ (apply).
Sie werden dann auf eine Seite weitergeleitet, die Sie auffordert Ihre Dateneingaben noch einmal zu überprüfen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass falsche Angaben im ESTA-Antrag laut dem amerikanischen Einwanderungsgesetz eine Straftat darstellen. Die Behörden können, unterstellen diese Ihnen bewußte Falscheinträge, ein bis zu 10jähriges Einreiseverbot in die USA verhängen.
Gründlich prüfen
Falls Sie bei der Beantwortung Fehler gemacht haben, können Sie die falschen Eingaben über den Button „Edit“ (bearbeiten) korrigieren. Die richtig beantworteten Fragen sind davon nicht tangiert, sie bleiben im System erhalten und werden nicht gelöscht.
Sie brauchen eine Kreditkarte wie z. B. Visa, Mastercard, American Express, die Sie zur Hand haben sollten, um die Gebühren, die für ESTA anfallen, sofort bezahlen zu können. Aber auch ein vorhandenes Paypal-Konto ist eine gute Möglichkeit, den Antrag zu bezahlen. Erst wenn Ihre Bezahlung vom System akzeptiert worden ist, wird Ihr ESTA-Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet. Dort werden vom System Ihre Daten kontrolliert bzw. analysiert und das Ergebnis wird Ihnen nach erfolgter Prüfung übermittelt.
Keine Unstimmigkeiten
Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Antrag keine Unstimmigkeiten enthält. Sollte er dennoch Fehler enthalten, müssen die Angaben von Beamten geprüft werden. Diese manuelle Bearbeitung kann eine schnelle Rückmeldung verzögern oder dazu führen, das der ESTA-Antrag nicht genehmigt werden kann.
Deshalb brauchen Sie eine EMail
Sind alle Angaben vom System oder vom prüfenden Beamten akzeptiert worden wird die ESTA-Freigabe erteilt und Sie bekommen eine E-Mail mit anhängender pdf-Datei, in der sich die ESTA-Freigabe befindet. Dort wird auch Ihre ESTA-Nummer angegeben, die Sie bei Ihrer Reise immer zur Hand haben sollten.
Im Regelfall bei korrekt ausgefülltem Formular erhalten Sie sehr schnell eine Antwort, dies kann sogar innerhalb weniger Minuten der Fall sein. Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, wenn zum Beispiel das System überlastet ist, weil zuviele Anfragen auf dem Server eintreffen oder der Internet-Provider ein technisches Problem hat, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt. In diesen Fällen kann es länger dauern, bis Ihr ESTA-Antrag bearbeitet wird. Deshalb ist es immer ratsam, den Antrag mindestens 3 Tage vor Abreise zu stellen.
ESTA Dukument bitte ausdrucken
Haben Sie alles richtig beantwortet und Ihr ESTA Antrag wurde positiv beschieden, ist es sinnvoll, das erhaltene ESTA-Dokument vor Antritt der Reise auszudrucken und dann bei Ihren Reisedokumenten aufzubewahren.
Dies ist empfehlenswert und dient Ihrer eigenen Sicherheit. Es besteht von Seiten der amerikanischen Behörden keine Verpflichtung, das Dokument in Papierform mit sich zu führen, denn das ESTA-System ist natürlich mit den Behörden des US Grenzschutzes ( „Customs and Border Protection“) und des APIS („Vorab-Passagier-Informations-System“) vernetzt und somit sind eigentlich alle Ihre Daten und Informationen bei den zuständigen Behörden vorhanden und gespeichert.
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Hier gilt im Grunde, je früher desto besser.
Die Empfehlung der Einreisebehörde sagt zwar bis höchstens 72 Stunden vorher, jedoch kommt es hin- und wieder zu Verzögerungen. Sie könnten theoretisch sogar Stunden vorher noch einen Antrag absenden, jedoch ist das Risiko eben hoch, dass die Antwort nicht rechtzeitig ankommt.
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Wenn Sie noch keinen ESTA Antrag vorliegen haben, können sie diesen unter Esta Antrag aufrufen.
Das Formular wird bei uns in deutscher Sprache angeboten. Unbedingt vorliegen sollte vor dem Ausfüllen des Formulares der biometrische Reisepass und eine gültige Kreditkarte bzw. ein PayPal-Konto, damit die Gebühr für den Antrag bezahlt werden kann.
Einzutragen in das Formular sind die persönlichen Daten des Antragstellers: Name, Adresse, die Nummer des Reisepasses. Es wird sogar nach dem derzeitigen Arbeitsplatz des Einreisewilligen gefragt. Nötig ist es auch im Antrag anzugeben, wo man sich in den Vereinigten Staaten aufhalten möchte. Ähnlich wie beim Visa wird auch nach einem Notfallkontakt des Reisenden gefragt.
Es müssen auch Fragen zur Gesundheit des Antragstellers, einer evtl. Vorstrafe, aber auch Fragen zu Drogenmissbrauch etc. beantworten werden.
Sind alle Pflichtfelder beantwortet bzw. richtig ausgefüllt und die Angaben nochmals von Ihnen bestätigt worden, wird man zur Erstattung der Gebühr aufgefordert, indem man zur Bezahlseite weitergeleitet wird.
Ist die Zahlung erfolgreich, kann der Antragsteller auch für weitere Personen noch ESTA-Freigaben beantragen.
Wie schon anfangs beschrieben, wird die Genehmigung des Antrages per pdf-Datei als Anhang an eine E-mail an den Antragsteller versendet.
Es besteht die Möglichkeit, das ESTA-Formular auf allen Geräten z. B. Smartphone, am PC oder auch am Tablet auszufüllen.
Nach Absenden wird die Genehmigung in der Regel sehr schnell erteilt. Trotzdem ist es sinnvoll, den Antrag mindestens 72 Stunden vor der Abreise zu stellen, damit bei der Abreise keine Probleme entstehen.
Da die ESTA-Freigabe durch einen online gestellten Antrag erfolgt, kann dieser auf jedem Smartphone (oder Tablet), jedem Laptop mit 128-Bit-Browser gestellt werden.
Jedes mobile Gerät mit Standard-Einstellungen ist dafür geeignet.
Bei den Browsern sind alle gängigen Produkte, z. B. Internet-Explorer, Firefox oder Google Chrome geeignet, den Antrag auszufüllen. Allerdings sollten in der Browser-Einstellung die Cookies aktiviert und der Browser mit Java Script kompatibel sein, um den Online-Dialog vollständig durchführen zu können. Da dies in Internet Cafes und anderen öffentlichen Computern oftmals nicht gewährleistet ist, kann man dort nicht ohne Weiteres einen Antrag ausfüllen und absenden.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, nach Erhalt der ESTA-Freigabe per pdf-Datei diese auszudrucken und bei den Reisedokumenten aufzubewahren. So hat man die ESTA-Nummer immer parat und kann sie bei Bedarf vorzeigen.
Da man den Antrag online stellt, bedeutet dies natürlich, dass man eine E-Mail Adresse besitzen muss. Es kann aber durchaus auch eine fremde E-Mail Adresse, auf die man Zugriff hat, z.B. die eines Freundes oder Verwandten.
Nachträgliche Änderungen im ESTA-Formular können vorgenommen werden, indem man sich in der ESTA-Webseite einloggt: Dort muss der vollständige Name und die Reisepass-Nummer sowie das Ausstellungsland des Reisepasses eingegeben werden.
Dann können Änderungen wie die E-Mail Adresse oder auch eine andere Anschrift während des geplanten USA-Aufenthaltes im Antrag eingeben werden.
REBECCA
Rebecca möchte mit Freunden einen Kurzurlaub in New York machen. Ihre Freundin Lilly beantragt rechtzeitig vor der Abreise über https://www.esta-antrag.com die ESTA-Freigaben für die Reisegruppe. Die Anträge wurden alle innerhalb von ca. 20 Minuten per E-Mail mit anhängender pdf-Datei genehmigt. Nur Rebecca´s Antrag lies auf sich warten.
Besorgt hat Rebecca unseren Kundenservice angerufen. Dieser hat Rebecca erklärt, das ihr Antrag noch auf „pending“ steht und die Entscheidung noch nicht endgültig feststeht.
Nach 2 Tagen wurde auch Rebeccas Antrag mit dem Vermerk „Authorization Approved“ (Genehmigung wurde erteilt) an ihre Freundin Lilly geschickt.
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Per Gesetz können die Daten der ESTA-Anträge 75 Jahre lange archiviert werden.
Diese Archivierung erfolgt nachdem die Daten ca. 2 Jahre bei den US-Behörden gespeichert wurden. Die Speicherfrist kann in begründeten Fällen aber auch verlängert werden. Wurde der ESTA-Antrag abgelehnt, weil der Antragsteller eine Straftat begangen hat aus anderen Gründen, kann dies dazu führen, das die Daten weitere Jahre in der Datenbank abrufbar bleiben.
Grundlagen für die Datenspeicherung bilden die Vorschriften des amerikanischen Kongresses und die Bestimmungen des amerikanischen Zoll- und Grenzschutzes.
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Es gibt keinen fest vorgeschriebenen Zeitpunkt, zu dem Sie die Genehmigung beantragen müssen.
Wichtig ist sie bei Antritt Ihrer Reise zu haben. Das Institut für innere Sicherheit der USA empfiehlt jedoch die Anfrage mindestens 3 Tage vor Antritt der Reise zu übermitteln. Wie schon gesagt, die Genehmigung ist für 2 Jahre gültig oder bis zum Verfall Ihres Reisepasses.
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Sie werden automatisch an eine Stelle der US-Einreisebehörde gesendet und dort geprüft und beantwortet.
Ihre Daten sind durch die US-Regierung selbstverständlich mehrfach geschützt.
Sie können aber beispielsweise zu Ermittlungszwecken von anderen Behördenstellen eingesehen werden.
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Diese Nummer gibt es in Deutschland nicht. Als Deutscher tragen sie einfach „unknown“ ein.
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Es gibt drei mögliche Status-Werte ihres Antrags im System, die von den US-Behörden eingestellt werden.
- „Authorization Approved“ (Antrag genehmigt),
- „Travel not Authorized“ (Antrag abgelehnt)
- „Authorization Pending“ (Antrag noch nicht bearbeitet/entschieden)
Im Falle von „Travel not Authorized“ müssten Sie ein herkömmliches Touristen-Einreisevisum beantragen. Im Falle von „Authorization Pending“ schauen sie in 2-3 Tagen nochmals vorbei.
Reisen mit ESTA
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Ja, auch für den Transit muss ein ESTA Antrag online gestellt werden.
Da die ESTA Genehmigung zwei Jahre Gültigkeit hat, kann man diese für weitere Reisen in die USA verwenden.
Beispiel 1: Nils
Nils war im letzten Sommer zum Surfen in Half Moon Bay in Kalifornien und hat deshalb bereits eine ESTA Freigabe.
Jetzt möchte er seinen Onkel in Argentinien besuchen. Der Flug macht eine Zwischenlandung in Miami. Deshalb braucht Niels seine ESTA Freigabe. Vor der Abreise aktualisiert er das ESTA Formular und gibt an, dass er nur auf der Durchreise ist. Dazu besteht allerdings keine Pflicht.Beispiel 2: Matthias
Matthias und seine Frau Verena leben mit ihren Kindern Sophie (12) und Linus (15) in Oldenburg. Im nächsten Jahr möchten sie ihren Urlaub in Rio de Janeiro verbringen. Auf der Flugreise müssen sie einen Zwischenstopp in Miami einlegen und werden sich somit für kurze Zeit auf amerikanischem Boden aufhalten. Deshalb benötigt jedes Familienmitglied eine ESTA Freigabe. Bevor die Reise losgehen kann, muss also für jeden für die Einreise USA ein ESTA Antrag online gestellt werden. Dies, obwohl sie nur auf der Durchreise sind. Als Deutsche fallen sie unter das Visa Waiver Program, somit ist die ESTA Registrierung auch für die Durchreise verpflichtend.
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Informationen zu Ihrer Reise und ihren Aufenthaltsort sind nicht vorgeschrieben, können aber gemacht werden.
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Es ist nicht vorgeschrieben, aber ratsam, das ESTA-Formular ausgedruckt zu den Reiseunterlagen zu legen. Die Daten sind zwar bei den Behörden gespeichert, aber es ist besser, an der Grenze einen Ausdruck bei sich zu führen. Wenn auch nur um die ESTA-Nummer immer parat zu haben.
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Nein!
Haben Sie eine gültige ESTA-Freigabe und reisen damit in die Vereinigten Staaten, dürfen Sie dort kein Visum und auch keine Greencard beantragen. Auch wenn sich Ihre Pläne kurzfristig geändert haben.
Sie dürfen sich auf keinen Fall länger als die im ESTA-Formular maximal genannte Aufenthaltsdauer von 180 Tagen im Land aufhalten.
Ihre Aufenthaltsdauer ist nicht verlängerbar
Das bedeutet, sollte man vorhaben, sich länger als diese vorgeschriebene Zeit in den USA aufzuhalten, ist es zwingend erforderlich, rechtzeitig vor Abreise ein Visum bei der Botschaft oder einem Konsulat zu beantragen. Denn sind Sie einmal in die Vereinigten Staaten eingereist, können Sie dort die Aufenthaltsdauer nicht verlängern, wenn Sie mit einem gültigen ESTA-Formular eingereist sind. Mit der ESTA-Freigabe sind Sie nicht berechtigt, dort einen Antrag auf amerikanische Staatsbürgerschaft zu stellen. Auch ist nicht erlaubt, sich dort auf Dauer niederzulassen und eine Arbeit anzunehmen.
Die ESTA-Freigabe behält vom Zeitpunkt der Genehmigung zwei Jahre lang ihre Gültigkeit.
Sollte aber während dieser Zeit der Reisepass ablaufen oder gestohlen werden, muss man sie neu beantragen. Ebenso wird sie entzogen, wenn man während dieser zwei Jahre straffällig wird oder der gesundheitliche Zustand sich in dieser Zeit verändert bzw. verschlechtert hat.
Ist man aber mit gültigen ESTA in die Vereinigten Staaten eingereist und es läuft während des dortigen Aufenthaltes ab, so stellt das kein Problem dar. Wichtig ist, mit einer gültigen Freigabe ins Land einzureisen.
Ein neuer Antrag muss zwingend gestellt werden, wenn man vor Einreise den Wohnsitz in ein anderes Land verlegt. Auch wenn sich der Name z. B. durch Heirat ändert. Auch die Änderung des Geschlechts macht einen Neuantrag nötig.
Diese Punkte sollte man unbedingt beachten, damit die Einreise problemlos vonstatten gehen kann.
Beate und Rainer
Das Pärchen möchte zum Honeymoon in die USA reisen. Beate hat noch eine gültige ESTA-Freigabe aus ihrer letzten USA-Reise, die sie mit einer Freundin gemacht hat. Nach der Hochzeit hat sie den Namen ihres Mannes angenommen und einen neuen Reisepass beantragt.
Nun hat sie sich bei unseren Agenten erkundigt und erfahren, dass sie einen neuen ESTA-Antrag stellen muß, um damit in die Vereinigten Staaten reisen zu können.
Denn sollten sich die Umstände beim Antragsteller ändern (Name, aber auch Gesundheit oder Strafffälligkeit) muss ein neuer ESTA-Antrag gestellt werden.
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Ja. Die Daten des vorherigen Aufenthaltes sind bei den Behörden gespeichert.
Liegt ein Verstoss gegen die Einwanderungsbestimmung wie in diesem Fall vor, ist die Gefahr groß, dass die neue ESTA-Freigabe beim Check in für ungültig erklärt wird. Damit wird Ihnen die Einreise verweigert. In diesem Fall sollte man rechtzeitig ein reguläres Visum bei der amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen. Die Aussichten, das Visum bewilligt zu bekommen sind in diesem Fall jedoch schwierig.
Es ist ratsam, die bestehenden Regelungen und Gesetze der USA einzuhalten.
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Man kann die ESTA-Nummer abfragen, indem man sich auf der Website von ESTA einloggt mit Name, Geburtsdatum und Reisepassnummer.
Dann geht man auf „Bestehenden Antrag überprüfen“ (Check existing application).
Individuellen Status überprüfen
Dann „Individuellen Status überprüfen“ anklicken und den Sicherheitsbestimmungen zustimmen. Dann können Sie auf „Ich weiss die Nummer des Antrages nicht“ klicken und hier erscheint dann das ESTA-Formular, das ausgedruckt werden kann.
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In diesem Fall sollten Sie die amerikanische Botschaft kontaktieren und ein Visum beantragen.
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Da die amerikanischen Behörden keine Gründe für die Ablehnung nennen, ist es oft schwierig, nachzuvollziehen, warum ESTA nicht gewährt wurde. Auch über die Botschaften wird man nichts über den Grund erfahren. Man kann über das Traveler Redress Inquiry Programm Einspruch erheben. Die Erfolgsaussichten sind aber sehr gering. Es ist unwahrscheinlich doch noch einen positiven Bescheid zu bekommen.
Gründliche Prüfung der Antrags
Mögliche Absagen können aus Sicherheitsgründen erfolgen, oder dem Antragsteller wird unterstellt, Einwanderungsabsichten zu haben. Es ist auch möglich, dass bei der Antragsprüfung unterstellt wird, die Reisegründe sind nur vorgeschoben. Wichtig ist es, den Antrag vor Absenden gründlich zu prüfen, um falsche Einträge zu vermeiden und aus diesem Grunde ein Nein zu bekommen. Wichtig ist auch, dass das Heimatland des Antragstellers Mitglied im Visa-Waver-Programm ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss immer ein reguläres Visum bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden.
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Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 83050Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt
Gießener Straße 30
60435 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 75350Amerikanisches Generalkonsulat München
Königinstraße 5
80539 München
Telefon: +49 (0)89 28880 -
Nein.
Möchte man mit einem privaten Flugzeug oder auch einer Yacht in die USA einreisen, muss man in jedem Fall ein Visum beantragen. Diese Transportmittel sind im Visa-Waver-Programm nicht anerkannt.
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Nein, das ist nicht nötig, da ihr Esta Status den verantwortlichen Mitarbeitern in den USA bekannt ist. Allerdings schadet es auch nicht und könnte die Kommunikation im einen oder anderen Fall etwas vereinfachen.
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Sie können innerhalb der ESTA Gültigkeitsdauer von zwei Jahren so oft sie möchten in die USA einreisen.
Achten Sie darauf daß im Falle einer sehr langen Aufenthaltsdauer (> 6 Monate) ein besser für Langzeitaufenthalte geeignetes Visum zu beantragen ist. Ansonsten könnte es zu Problemen mit der Einreisebehörde kommen.
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Durch Eingabe ihrer persönlichen Daten bekommen Sie jederzeit automatisch Zugang zum System, und können die ESTA Antragsnummer dort einsehen.
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Die Gruppenidentifikationsnummer im System erneut abgefragen
ESTA Antrag online korrigieren / ESTA Antrag online ändern
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Nein, Reisenden ist es nicht gestattet schon übermittelte Informationen im Nachhinein noch zu verändern.
Ausnahmen sind E-Mail Adresse, Telefonnummer und Details der Reise (z.B. Flugnummer oder Gesellschaft, Aufenthaltsadresse in den USA). Es wird dringend empfohlen, beim Ausfüllen der persönlichen Informationen und Informationen zum Reisepass (Passnummer, Ausstellungs- und Verfallsdatum) höchst aufmerksam zu sein. Sobald diese übermittelt sind, ist es nicht mehr möglich diese zu ändern.G
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Die änderbaren Felder in Ihrem ESTA Antrag online sind:
- Anschrift des Aufenthaltsortes in den USA
- E-Mail-Adresse
Die entsprechenden Angaben für Ihre geplante Reise zu ändern, ist ganz einfach: Geben Sie dazu einfach Ihren vollständigen Namen, Ihre Reisepassnummer und das Ausstellungsland Ihres Reisepasses an. Außerdem wäre es gut, wenn Sie die Antragsnummer angeben könnten, die Sie bei der Antragstellung erhalten haben.
Können Sie Ihre Antragsnummer nicht finden?
Kein Problem! Geben Sie stattdessen einfach Ihr Geburtsdatum an.
Wenn Sie also bereits ein ESTA haben und damit schon mal in den USA waren, können Sie es auch bei der nächsten Reise wiederverwenden. Dies natürlich nur, wenn Ihre Reisegründe und angestrebte Aufenthaltsdauer unter dem VWP zulässig sind. Das bedeutet unter anderem, dass Sie nicht länger als 90 Tage pro 180 Tage in den USA bleiben dürfen.Achtung: Ihr Reisepass darf seit dem ESTA-Antrag nicht abgelaufen, erneuert, verlängert oder als gestohlen gemeldet worden sein.
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Wenn sich Ihre Reisepass Informationen ändern, führt am neuen ESTA-Antrag kein Weg vorbei. Schließlich ist Ihr Reisepass Ihr einziges international gültiges Dokument. Die Daten in Ihrem Reisepass müssen vollständig mit den Daten in Ihrem ESTA-Dokument übereinstimmen, ansonsten ist Ihr ESTA-Dokument ungültig.
Achtung: Ihr Reisepass darf während der USA-Reise nicht ablaufen. Er muss sogar noch sechs Monate nach der Einreise in die USA gültig sein.
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Das ESTA ist zwei Jahre lang gültig – allerdings nur in Verbindung mit dem Reisepass, der schon für den ESTA-Antrag benutzt wurde.
Wenn der Reisepass verlängert, erneuert oder als gestohlen gemeldet wurde, ist das ESTA also nicht mehr gültig. In diesem Fall muss ein neues ESTA mit den Daten aus dem neuen Reisepass beantragt werden.
Übrigens: Das gilt natürlich auch, wenn Sie nur auf der Durchreise in den USA sind.
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Manchmal muss man einen neuen ESTA-Antrag stellen, obwohl die alte Freigabe noch nicht abgelaufen ist: Immer dann,wenn …
- sich Name, Nationalität, Geschlecht oder Wohnsitzland des Reisepassinhabers ändern.
- der Reisepass erneuert wird, zum Beispiel nachdem er abgelaufen oder verloren gegangen ist.
- der ESTA-Inhaber die Sicherheitsfragen des ESTA-Antrags zum Zeitpunkt der Reise anders beantworten müsste. Daß heist, daß sich die Antworten geändert haben. Bei den Sicherheitsfragen handelt es sich zum Beispiel um Fragen nach Gesundheitszustand, Drogenkonsum, sowie Straffälligkeit.
Reisende sind verpflichtet, alle Änderungen von selbst und ohne vorherige Aufforderung anzugeben. Dieses Maß an Kooperation wird von allen erwartet, die das Privileg visumsfreien Reisens genießen.
1: ANGELIKA
Angelika hat sich für ihren letzten Urlaub in den USA eine ESTA-Freigabe besorgt. Nachdem sie aus dem Urlaub zurückgekommen ist, ist sie straffällig geworden. Jetzt möchte sie noch mal in die USA reisen. Ihre ESTA-Freigabe vom letzten Urlaub darf sie dazu allerdings nicht mehr verwenden. Dies, obwohl die zwei Jahre noch nicht abgelaufen sind. Da sie die Sicherheitsfragen im ESTA-Formular jetzt, nachdem sie straffällig geworden ist, anders beantworten müsste als bei ihrem damaligen Antrag, ist die ESTA-Freigabe jetzt mehr gültig.
2: LORELEI
Lorelei ist Schottin und arbeitet in Hamburg. Sie ist häufig auf Geschäftsreise in New York. Vor kurzem hat sie ihren Mann, Bernd Kramer, geheiratet. Danach hat sie den Doppelnamen Kraus-Jones angenommen. Obwohl seit ihrem letzten ESTA-Antrag noch keine zwei Jahre verstrichen sind, kann sie ihre existierende ESTA-Freigabe für Ihre nächste Geschäftsreise nicht nutzen, denn ihr Name hat sich geändert.
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Der ESTA-Antrag muss immer mit dem Namen gestellt werden, der im gültigen Reisepass steht. Ist also der Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt, muss eine neue ESTA Genehmigung beantragt werden. Auch die Flugdaten müssen mit Ihrem Reisepass übereinstimmen. Wird der Name des Ehepartners aber bei der Heirat nicht angenommen, behält die alte ESTA-Genehmigung ihre Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich in den USA ankomme?
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Die ESTA USA zu erhalten heißt, dass ich in die Vereinigten Staaten per Flugzeug oder mit dem Schiff reisen darf.
Bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten wird man von den Beamten des amerikanischen Grenzschutzes, der „Customs and Border Protection“, jedoch noch genau überprüft.
Einreisen darf nur, wer sich nach Meinung der Mitarbeiter des Grenzschutzes in Amerika entsprechend verhalten wird.
Daß die Person im Land keine Probleme verursachen oder gar straffällig wird. Sollten sie den Eindruck haben, dass sich der Reisende nicht an bestehende Gesetze halten wird, wird die Einreise verweigert.
Wenn der Verdacht besteht, dass er/sie das Land nicht zum vereinbarten Termin wieder verlassen wird, so verwehren die Beamten ebenfalls die Weiterreise in die Vereinigten Staaten.
Ihr Auftreten ist wichtig
Kann man die Beamten also nicht von seiner Glaubwürdigkeit überzeugen, werden diese den Reisenden trotz ESTA Freigabe an der Einreise hindern. Anschließend wird man ihn/sie veranlassen, das Land auf dem schnellsten Wege wieder zu verlassen. Dies geschieht obwohl sie im Herkunftsland die ESTA-Freigabe genehmigt haben. Man muß aber sagen, daß dies nur in seltenen, schwerwiegenden Fällen passiert.
Zwischen ESTA und Einreise steht also immer der amerikanische Grenzschutz.
Dieser wird zu Zeiten von hoher Kriminalitätsrate und Terrorgefahr genau hinsehen, wen er einreisen lässt. Was genau man bei der Einreise beherzigen sollte, erklären wir im nächsten Artikel.
1: FAMILIE MÜLLER
Vor kurzem wollten Herr und Frau Müller aus Kiel ihren Sohn Peter besuchen. Er studiert in San Francisco und war schon lange nicht mehr in der Heimat. Um ihm eine besondere Freude zu machen, haben sie einige Leckerbissen von zu Hause mitgebracht, zum Beispiel Holsteiner Katenschinken. Dass die Einfuhr von Fleisch nicht erlaubt ist, haben sie nicht gewusst.
Nichts ahnend haben Müllers also die Einwanderungskontrolle passiert, ohne die Mitbringsel im Zollformular deklariert zu haben. Leider sind sie jedoch in eine zufällige Routinekontrolle geraten und die verbotenen Lebensmittel wurden konfisziert. Mehr noch: die Müllers wurden in einem separaten Raum verhört. Wenn der Grenzschutzbeamte ihnen einen vorsätzlichen Täuschungsversuch unterstellt hätte, hätte er sie trotz zuvor erteilter ESTA Genehmigung direkt wieder nach Hause schicken und mit einem Einreiseverbot für die USA belegen können.
2: PETRA
Petra ist Deutsche und hat viele Freunde und Verwandte in Amerika. In den letzten Jahren war sie besonders oft dort und hat auch schon versucht, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Bei ihrer letzten Reise nach Miami kam dann das böse Erwachen. Bei der Überprüfung durch den Grenzbeamten am Flughafen wurde festgestellt, dass sie bei ihrem letzten Besuch die unter ESTA erlaubten 90 Tage überschritten hatte.
Die Ein-und Ausreisedaten aller Besucher der Vereinigten Staaten werden automatisch gespeichert.
Davon bekommen Passagiere nicht immer unbedingt etwas mit. Verstöße gegen die Einwanderungsbestimmungen bleiben aber nie unbemerkt. Wer versucht, das System „auszutricksen“, kommt also nicht weit, auch nicht mit der genehmigten ESTA Freigabe.
Die Beamten haben Petras ESTA Reisegenehmigung natürlich für ungültig erklärt und sie mit dem nächsten Flug nach Deutschland zurück geschickt. In Zukunft wird sie nun vor jeder USA-Reise ein reguläres Visum bei einer amerikanischen Botschaft beantragen müssen. Es wird allerdings sehr schwierig, unter diesen Umständen überhaupt noch ein Visum zu bekommen. -
Nein. Die ESTA-Freigabe bedeutet lediglich, dass Sie an Bord eines Fluges oder Kreuzfahrtschiffes in die USA gehen dürfen.
Bei der Ankunft am Einreisehafen in den USA entscheiden dann Grenz- und Zollbeamte darüber, ob der Passagier tatsächlich ins Land gelassen wird. So verhält es sich übrigens auch mit einem regulären Visum.
Wer auf der Durchreise ist, also in den USA nur in ein Flugzeug in ein anderes Land umsteigen wird, wird genauso von den US-Beamten kontrolliert wie jemand, der tatsächlich einige Zeit in den USA verbringen möchte. In den USA gibt es keine Transitzohnen in Flughäfen. Das bedeutet, daß Sie, sobald Sie das Flugzeug verlassen, US Amerikanischen Boden betreten.
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Ja. In jedem Fall einen neuen Pass beantragen und erst wenn dieser vorliegt, die ESTA-Freigabe beantragen.
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Sobald Sie die Reisegenehmigung von ESTA erhalten haben, können Sie in die USA einreisen.
Trotz dieser Genehmigung ist das Einreisen in die USA allerdings nicht garantiert. Vorerst werden Sie sich einem weiteren Sicherheitscheck am Zielflughafen in den USA unterziehen müssen. Bei diesem ist es rechtlich trotzdem möglich dass die Einreise von der Einwanderungsbehörde abglehnt wird. Dies kommt jedoch sehr selten vor.
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Was kann ich bei Flügen in Amerika mitnehmen?
Wer kennt es nicht, das nagende Gefühl beim Kofferpacken: Darf ich das überhaupt mitnehmen? Aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen brennt diese Frage Reisenden in den USA natürlich ganz besonders auf den Nägeln.
Wir haben uns bei der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA umgesehen und viele nützliche Tipps für Sie zusammengestellt. In der folgenden Liste können Sie nachlesen, welche Gegenstände Sie in Amerika im Flugzeug von A nach B transportieren dürfen. Oder vielleicht sogar aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen können, vorausgesetzt, dass Sie damit nicht gegen andere Regeln verstoßen.
Achtung. Diese Informationen beziehen sich nicht auf Flüge, die aus dem Ausland in den USA ankommen. Wenn Sie wissen möchten, was Sie aus dem Ausland mitbringen dürfen, schauen Sie doch mal hier vorbei.
Im Übrigen gilt: auch wenn die Mitnahme eines Artikels im Allgemeinen erlaubt ist, haben die TSA-Beamten natürlich immer noch das letzte Wort.
Die 3-1-1-Regel erklärt
Gerade auf langen Flügen möchte der eine oder andere Passagier sich unterwegs vielleicht gern ein wenig „frisch machen“. Ob Zahncreme, Deo oder Augentropfen. Wir alle haben das eine oder andere Cremchen oder Tübchen, auf das wir nicht unbedingt stundenlang verzichten möchten.
Aber was kann man auf einem Flug in den USA im Handgepäck mitnehmen? Und wenn ja, wie viel? Werfen Sie doch mal einen Blick in unsere Tabelle. Und für alle, die die neuen Regelungen zum Transport von Flüssigkeiten, Emulsionen, Aerosolen und Co. zu Recht immer noch ziemlich verwirrend finden, haben wir hier eine kurze Erklärung:Eine „Quart=Sized Bag“
Jeder Passagier darf einen sogenannten „Quart-Sized Bag“ mit an Bord nehmen. Das ist ein kleines, verschließbares Plastiktütchen der Größe 17,8 × 20,3 cm mit einem Volumen von 0,95 l. In diesem transparenten Beutel darf jeder Passagier maximal 3 Behälter transportieren, die jeweils eine Flüssigkeit (oder eine Creme oder Aerosol) enthalten. Jeder der drei Behälter darf ein maximales Volumen von 100 ml oder 3,4 amerikanischen Flüssigunzen haben. Das trifft auf die meisten Produkte in Reisegrößen zu.
Ein Beispiel: Sie könnten in einem dieser „Quart-Sized“-Beutel eine Flasche Augentropfen, eine Mini-Zahncreme und ein Deo in Reisegröße mitnehmen. Oder aber ein Glas mit 100 ml Nutella, eine Mini-Flasche mit 100 ml Sekt und einen Tigel mit 100 ml Augencreme. Dabei ist vorausgesetzt, daß es passt. Stopfen geht nämlich gar nicht: der Beutel muss mit Inhalt komplett verschließbar sein und darf nicht spannen.
Kindernahrung
Nahrung für Kleinkinder und Babys sowie Medizinprodukte sind zum Glück von der Regel ausgeschlossen. Das gilt natürlich nur, wenn der Passagier auch tatsächlich der Patient ist oder ein Baby im Schlepptau hat.
Eine weitere Ausnahme gilt für Produkte, die Sie unterwegs im Duty Free Shop gekauft haben. Diese Produkte müssen allerdings vom Verkäufer in einem transparenten Plastikbeutel mit Originalitätsverschluss verpackt worden sein. Sie müssen Ihre Einkäufe in diesem Beutel zusammen mit dem Kassenbon vorlegen. Der Einkauf darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
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Mitführen dürfen Sie Kaffee, Tee, Essig, Pflanzenöle, Honig oder Gewürze. Auch Backwaren, Süßigkeiten oder Schokolade und andere industriell verarbeiteten Lebensmittel dürfen mitgenommen werden.
Aber bei Fleisch, egal ob roh oder schon gekocht oder auch in Dosen, ist die Einfuhr grundsätzlich verboten. Das heißt, dass auch Wurst wie Salami oder Schinken nicht mitgenommen werden dürfen. Auch Lebensmittel, die Teile von Tieren enthalten, sind verboten.
Obst und Gemüse darf nicht nach Amerika eingeführt werden.
Bei Brot oder Käse gelten teilweise Einfuhrbeschränkungen, deshalb ist es wichtig, sich vor Abreise über die genauen Bestimmungen zu informieren.
Sollten Sie Ihre mitgeführten Lebensmittel beim Zoll nicht ordnungsgemäß deklarieren, können Sie mit einem Bußgeld bis zu 500 US-Dollar belegt werden.
Es ist also wichtig, sich rechtzeitig beim Bodenpersonal vor Abflug über die genauen Bestimmungen zu informieren.
Auch bei Bekleidung gibt es genaue Vorschriften. Sollten die Bekleidungsstücke (oder die Lebensmittel) tierische Bestandteile enthalten, können Sie als Besitzer bei dem Versuch, diese Güter in die USA einzuführen, mit einem Bußgeld bis zu 10.000 US-Dollar belegt werden. Beispiele währen ein Paar Krokodillederschuhe oder eine Jacke mit Krokodilleder.
Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen:
Medikamente oder medizinische Produkte wie Nadeln, die in den USA nicht im freien Verkauf zu erwerben sind, dürfen nicht mitgeführt werden.
Ausnahmen werden nur gemacht, wenn Sie glaubhaft belegen können, dass Sie diese benötigen. Dazu ist es ratsam, sich vor Abreise ein gültiges Rezept, auf Ihren Namen ausstellen zu lassen und beim Check-In vorzuzeigen.
Des Weiteren ist vorgeschrieben, daß sich die Medikamente oder medizinischen Produkte in ihrer Originalverpackung befinden.
Bei den Mengen, die eingeführt werden dürfen, spielt die Dauer Ihres Aufenthaltes eine wesentliche Rolle.
Suchtmittel, oder Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müssen dem Zoll gemeldet werden. Dazu gehören Schlafmittel, Antidepressiva aber auch bestimmte Hustensäfte können meldepflichtig sein.
Einfuhr von Alkohol:
Bei alkoholischen Getränken gelten in den USA in jedem Bundesstaat andere Bestimmungen. Deshalb ist es nötig, vor Einreise in dem jeweiligen Bundesstaat nach den dort geltenden Regelungen zu fragen.
Grundsätzlich dürfen nur Personen über 21 Jahren alkoholische Getränke mit sich führen.
Bargeld:
Es dürfen keine Summen über 10.000 US Dollar unangemeldet mit ins Land genommen werden. Sollten Sie mehr Geld in die USA einführen wollen, müssen dieses angemeldet werden.
Waffen oder Munition:
Waffen dürfen in die USA eingeführt werden, wenn Sie zur Jagd oder auch für sportliche Zwecke benutzt werden können.
Sie müssen aber auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden, ebenso darf die verbleibende Munition nicht im Land zurückgelassen werden.
Bei halb- oder vollautomatischen Waffen ist die Einfuhr verboten. Für Handfeuerwaffen ist eine spezielle Genehmigung notwendig.
Haustiere:
Bei Mitnahme eines Haustieres muss eine Untersuchung beim Tierarzt nachgewiesen werden mit einem Impfnachweis. Nach der Einreise müssen sie evtl. noch in eine Quarantäne.
Geschenke:
Geschenke für Freunde oder Verwandte dürfen bis zu einem Wert von 100 Dollar mit ins Land genommen werden.
Da die USA gegen einige Länder Handelsembargos verhängt hat, dürfen Güten aus diesen Ländern nur in sehr beschränktem Maße eingeführt werden.
Auf der Seite der amerikanischen Botschaft können Sie sich jederzeit über die aktuellen Einfuhrbestimmungen informieren.
1: Familie Springer
Harald und Christina Geiger wollten ihren Sohn Christopher in den USA besuchen. Er arbeitet dort und war schon lange nicht mehr in Deutschland. Um Christopher eine besondere Freude zu machen, haben sie unter anderem Bierschinken eingepackt.
Im Flugzeug haben sie dann wie alle Passagiere das Zoll-Formular 6095B erhalten. Beim Lesen des Formulars sind den Springers schon erste Zweifel an der Legalität ihres Vorhabens gekommen.
Dennoch haben sie die Frage nach Lebensmitteln in der Hoffnung, dass schon nichts passieren würde, mit „No“ beantwortet.
Wie es der Zufall will, wurden Springers bei der Ankunft am Flughafen für eine Routinekontrolle ausgewählt. Natürlich wurde der Bierschinken entdeckt und konfisziert. Die Springers mussten daraufhin ein hohes Bußgeld bezahlen.
2: Richard
Richard hat gerade auf Kuba Urlaub gemacht. Im Anschluss möchte er noch einen guten Freund in Miami besuchen. Da er die kubanischen Zigarren liebt, hat er sich ein paar exklusive Zigarren für Zuhause mitgenommen.
Als er den amerikanischen Zoll passiert, gibt er natürlich an, dass er kubanische Zigarren im Gepäck hat. Leider wurden die Zigarren vom Zoll konfisziert, denn die USA hat ein Handelsembargo gegen Kuba verhängt.
Richard ärgert sich über den Verlust seiner Rauchwaren. Hätte er deren Besitz bei der Einreise aber verschwiegen, hätte das für ihn schwerwiegende Folgen gehabt.
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Ebenso wie bei der Ausreise Pass und Reisedokumente griffbereit halten, außerdem die ESTA USA Nummer.
Halten Sie die Adresse Ihres Ziel- bzw. Aufenthaltsortes in den USA bereit.
Die endgültige Entscheidung, ob eine Einreise in die USA gewährt wird, trifft der Grenzbeamte.
Sollten Sie trotz gültigem Visum oder ESTA USA Genehmigung an der Einreisekontrolle abgewiesen werden, beachten Sie bitte, dass nur die Inhaber eines regulären Visums die Abweisung anfechten können. Sie müssen sich dann an das Board of Immigration Appeals (BIA) werden.
Möglicherweise wird Ihnen auch nur der Einreisestatus „Uncertain“ (ungewiss) gewährt. Das bedeutet für Sie, dass Sie nur unter Auflagen ins Land einreisen dürfen.
Lea, Anna und Mia
Lea, Anna und Mia möchten gemeinsam in die USA reisen. Anna schickt alle drei ESTA-Anfragen von Ihrem Computer an das ESTA-System.
Leas Antrag wird abgelehnt. Anna und Mias Antrag wird angenommen.
Das ist möglich, da jeder Antrag separat geprüft wird und sich eine Absage nicht auf die anderen Mitglieder einer Reisegruppe auswirkt.
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Hier sehen Sie, welche Güter Sie in die USA mitnehmen dürfen und für welche ein Einfuhrverbot besteht.
Es gelten strenge Regelungen. Sollten Sie verbotene Waren, Wertsachen oder auch Wertpapiere bei sich führen, werden Sie mit einem Bußgeld bestraft. Die betroffenen Güter werden beschlagnahmt.
Zuerst einmal bestehen besonders strenge Regelungen für das Handgepäck. Flüssigkeiten dürfen nur in sehr kleinen Mengen (unter 100 ml) in einem durchsichtigen 1-Liter Beutel mitgeführt werden. Das gleiche gilt auch für Cremes, Deo, Gels, flüssiges Make up oder Emulsionen.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Reisen Sie mit einem Baby oder Kleinkind dürfen Sie Flüssigkeiten wie Muttermilch, Babynahrungen oder Fruchtsäfte auch in größeren Mengen in die Vereinigten Staaten mitnehmen und auch einführen. Sie müssen bei der Kontrolle diese Güter aber deklarieren.
Auch dringend benötigte Medikamente dürfen Sie im Handgepäck mit sich führen (auch über 100 ml). Aber auch diese sollten beim Sicherheits-Check unaufgefordert vorgezeigt werden.
Spitze Gegenstände
Da spitze Gegenstände wie z. B. Nagelscheren als Waffen eingesetzt werden könnten, haben sie im Handgepäck nichts zu suchen.
Gefahrgüter sind grundsätzlich verboten. Dazu z. B. flüssiges Chlor, entflammbare Farben, Feuerwerkskörper. Diese dürfen auch im aufgegebenen Gepäck nicht mitgeführt werden.
Genehmig werden müssen verschiedene Werkzeuge (Hammer, Bohrer, etc.) auch Golfschläger, Hockey- oder Baseballschläger sowie Waffen oder Munition. Diese Güter können unter bestimmten Auflagen im aufgegebenen Gepäck in die USA eingeführt werden.
Bei den Fluggesellschaften liegen dafür bestimmte Formulare bereit, mit denen Sie Ihre Güter deklarieren können und diese evtl. unter Auflagen mit sich führen dürfen.
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Definitiv ja. In US-Flughäfen gibt es keine „staatenlosen“ Transitzonen, daher müssen Sie quasi erstmal normal einreisen, um dann weiterzufliegen.
- Einfuhrbestimmungen USA
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ESTA beantragen für Ihre Weihnachtsferien in den USA
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