Der ESTA-Antrag muss immer mit dem Namen gestellt werden, der im gültigen Reisepass steht. Ist also der Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt, muss eine neue ESTA-Freigabe beantragt werden. Auch die Flugdaten müssen mit Ihrem Reisepass übereinstimmen. Wird der Name des Ehepartners aber bei der Heirat nicht angenommen, behält die alte ESTA-Genehmigung ihre Gültigkeit.
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