Mit ESTA USA : Einfuhrbestimmungen USA und Verbote
Bevor wir auf die Einfuhrbestimmungen der USA im Detail eingehen, hier eine kurze Information. Der ESTA Visum Antrag – Ein konventionelles Visum USA oder das ESTA Visa USA wird für alle USA Reisen benötigt. Um Ihren Urlaub in den USA zu erleichtern und diesen perfeckt zu gestalten gaben wir Ihnen hier Tips und informationen. Bevor Sie nach Telluride aufbrechen, benötigen Sie eine ESTA USA. Den ESTA Antrag USA stellen, denn für Ihre USA Reise benötigen Sie das ESTA Visa USA. Hier können SIe das ESTA Visum USA gleich beantragen. Ihr ESTA Antrag – Wichtige vorab Infos von ESTA für Ihre Reise in die USA.
ESTA USA
Für jede Reise in die USA beötigen Sie entweder ein Visum USA oder Sie stellen einen ESTA Antrag für das ESTA Visum USA. Der ESTA Antrag – Wenn Sie in die USA reisen und haben kein konventionelles US visa, dann müssen Sie einen ESTA Antrag stellen für das ESTA Visum USA. Ihr online ESTA Antrag. Wenn Sie Ihre Reise in die USA planen, gehört das ESTA Visum USA dazu, denn ohne dieses, oder ein konventionelles US Visum können Sie Ihre Reise nicht antreten. Das ESTA Visum USA und Ihre Reise in die Vereinigten Staaten.
Das ESTA Visum USA ist heute zwingend notwendig, wenn kein konventionelles Visum USA vorliegt. Es wurde aus Sicherheitsgründen eingeführt. Das amerikanische Heimatschutzministerium hat ESTA zum besseren Schutz der USA eingeführt. ESTA ist eine Abkürzung für das “Electronic System for Travel Authorization” des US Heimatschutzministeriums. Das ESTA Visum USA beantragen und in Kürze kanns losgehen Richtung USA.

Ihren ESTA Antrag USA stellen für das ESTA Visum USA
Allerdings, darf bei einem ESTA Visum USA eine jährliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen nicht überschritten werden. Beim ESTA USA Visum ist kein Botschaftsbesuch notwendig, das ESTA USA funktioniert zu 100% online. Der ESTA Antrag bzw. das ESTA Visum USA Antragsformular ist in Deutsch um die Antragsstellung zu vereinfachen.
Einfuhrbestimmungen USA Reiseblog ESTA USA
Mit dem Wellensittich im Gepäck nach Amerika fliegen und Fleisch oder Wurst als Gastgeschenk mitbringen. Oder mit kubanischen Zigarren eine Zwischenlandung in den USA machen. Es gibt unzählige Situationen, bei denen schon so mancher USA-Reisende eine herbe Niederlage einstecken musste. Auch bei der Rückreise kann es unter Umständen unangenehme Überraschungen geben. Wir haben für Sie etwas Licht ins Dunkel gebracht und uns einige Richtlinien mal genauer angesehen. Die Informationen die Sie hier finden werden Ihnen vielleicht die eine oder andere Panne ersparen in Bezug auf die Einfuhrbestimmungen USA.
ESTA USA stellt vor; Einfuhrbestimmungen USA
Beim amerikanischen „Heimatschutz“ spielen Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Gegenstände eine wichtige Rolle. Aber was bedeutet das eigentlich?
Für die sogenannten „Prohibited Item“ (zu Deutsch: verbotene Gegenstände) die in den Einfuhrbestimmungen USA gelisted sind, gilt ein absolutes Einfuhrverbot. Das heißt, dass diese Gegenstände auf gar keinen Fall in die USA mitgebracht werden dürfen. Dann gibt es in den Einfuhrbestimmungen USA noch die sogenannten „Restricted Items“ (zu Deutsch: Güter mit Einfuhrbeschränkungen). Das bedeutet, dass diese Gegenstände nur in begrenzten Mengen oder unter Auflagen in die USA importiert werden dürfen.
Ebenso können natürlich auch Ausfuhrbeschränkungen und Verbote für bestimmte Gegenstände vorliegen.
Im Folgenden haben wir für Sie eine Auswahl nützlicher und zuweilen kurioser Informationen zusammengestellt. Inklusive verbotene und eingeschränkte Güter von Absinth bis Tibetkatze zusammengestellt im Rahmen der Einfuhrbestimmungen USA
Einfuhrbestimmungen USA für Absinth (Alkohol)
Für den Import von Absinth gelten in den Einfuhrbestimmungen USA strenge Regeln. Das Getränk muss frei von Thujon sein. Das bedeutet in der Praxis, dass der Gehalt dieser Substanz 10 Teile pro Million nicht überschreiten darf. Außerdem darf die Bezeichnung „Absinth“ nicht gleichzeitig der Markenname sein. Also auch nicht für sich allein auf dem Etikett stehen. Das Design der Flasche bzw. des Etiketts darf keine Motive enthalten, die auf halluzinogene, psychotrope oder sonstige bewusstseinsverändernde Effekte hindeuten könnten. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln wird das Getränk leider beschlagnahmt.
Einfuhrbestimmungen USA für Alkoholische Getränke
Beim Import alkoholischer Getränke sind gleich zwei Regeln in den Einfuhrbestimmungen USA zu beachten:
- Hier gilt nämlich sowohl das Bundesrecht: die Gesetze der USA als Ganzes;
- Aber auch das Landesrecht: die Gesetze des Staates, in dem Sie zuerst landen, zum Beispiel Florida oder Kalifornien.
Wahrscheinlich werden Sie zwei unterschiedliche Angaben für die Menge an Alkohol finden, die Sie lizenzfrei mitbringen können. Dabei müssen Sie sich stets an die geringere Menge halten, um beide Gesetze zu befolgen. Weitere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Beverage Control Border einzelnen US-Bundesstaaten. Wichtig ist auch zu wissen, daß nur Personen ab dem Alter von 21 Jahren alkoholische Getränk mitführen dürfen.
Das Formular für den ESTA Antrag finden Sie HIER
USA Reise – Einfuhrbestimmungen USA für Autos
Gleich vorweg: wenn Sie nur in den USA Urlaub machen möchten und absolut nicht auf das eigene Auto, Wohnmobil oder Motorrad verzichten wollen, können Sie Ihr Fahrzeug relativ problemlos mitbringen. In den USA verkaufen dürfen Sie es dann allerdings nicht. Außerdem müssen Sie es nach spätestens einem Jahr wieder außer Landes schaffen.
Wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug dauerhaft oder für längere Zeit in den USA niederlassen möchten, oder es dort verkaufen wollen, sieht es schon anders aus.
Bei älteren Fahrzeugen müssen wahrscheinlich einige Modifikationen vorgenommen werden Damit sie die Sicherheits- und Umweltanforderungen erfüllen und in den USA zugelassen werden können. Geschieht dies nicht, droht die Beschlagnahmung und Zerstörung des Fahrzeugs. Ausserdem muss eine Steuer beglichen werden um das Fahrzeug anzumelden.
Weitere Informationen über den Import von Fahrzeugen finden Sie hier (in englischer Sprache), auf der Website des amerikanischen Verkehrsministeriums und auf der Website der amerikanischen Umweltschutzbehörde (alle in englischer Sprache).
Einfuhrbestimmungen USA für Biologische Proben
Hierzu zählen in den Einfuhrbestimmungen USA zum Beispiel Bakterienkulturen, Nährböden, Ausscheidungen, Pilze, Gliederfüßler, Weichtiere, Gewebe von Vieh oder Vögeln, Pflanzen, Viren und sonstiger Forschungsbedarf.
Für derartige Güter benötigen Sie wahrscheinlich eine Genehmigung vom amerikanischen Landwirtschaftsministerium. Es geht indessen aber auch mit einer Genehmigung vom Center for Disease Control and Prevention (CDC).
Anträge finden Sie auf der Website des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums unter „Permits“ (in englischer Sprache) und auf den Websites der Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention (ebenfalls in englischer Sprache) unter „Applications“.
Drogenzubehör
Zubehör für die Einnahme von Drogen darf nicht in die USA importiert werden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Passagier auf Medikamente angewiesen ist. Spritzen dürfen zum Beispiel mitgenommen werden, aber nur wenn der Passagier Diabetiker ist und auch Insulin im Gepäck hat.
Ansonsten gilt: der Import, Export und Transport, die Verteilung und Herstellung von sowie der Handel mit Gegenständen, die der Einnahme von Drogen dienen, ist verboten und kann zu Geld- und Haftstrafen führen.
Elfenbein
Bestandteile von Lebewesen unter Artenschutz dürfen grundsätzlich nicht in die USA importiert werden.
Für den Import von Elfenbein fast aller Arten (Ausnahme: Warzenschwein-Elfenbein) benötigen Sie eine Genehmigung der Behörde Fish and Wildlife Service. Insbesondere für Elfenbein des Indischen Elefanten, Afrikanischen Elefanten, Wals, Nashorns, Seehunds und Elfenbein aller Arten, die unter das Pre-endangered Species Act („Gesetz zum Schutz von kurz vor der Gefährdung stehenden Arten“) fallen, gelten besonders strenge Auflagen.
Eine Ausnahme gilt, wenn es sich bei den Produkten um Antiquitäten handelt. In diesem Fall muss eindeutig dokumentiert sein, dass das Elfenbein mindestens 100 Jahre alt ist. Für die Einfuhr von Antiquitäten gelten zudem weitere Richtlinien.
Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf oder Import von Elfenbein in jedem Fall an die zuständige Stelle zu wenden. Die Telefonnummer der Behörde ist 1-800-358-2104. Allgemeine Informationen erhalten Sie unter Option 3. Wenn Sie Option 4 wählen, werden Sie direkt zur Vergabestelle von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen weitergeleitet.
Einfuhrbestimmungen USA für Erde, Sand und Boden
Erde, Sand und Boden dürfen nur mit einer gültigen Genehmigung eingeführt werden. Genehmigungen erhalten Sie auf dieser Website des APHIS (Animal and Plant Health Inspection Service, deutsch: Dienst zur Gesundheitskontrolle bei Tieren und Pflanzen) (in englischer Sprache).
Fälschungen und andere Produkte, durch die das Urheberrecht verletzt wird
Fälschungen, unautorisierte Kopien und andere Produkte, mit denen das Copyright oder das Recht am geistigen Eigentum verletzt wird, dürfen laut den Einfuhrbestimmungen USA nicht in die USA eingeführt werden.
Solche Produkte werden vom amerikanischen Grenzschutz beschlagnahmt. Wenn die Produkte mit der Absicht der Verteilung oder des Verkaufs eingeführt werden, droht ein Bußgeld. Auch bei Produkten, die geschützten Markenprodukten zum Verwechseln ähnlich sehen, ist Vorsicht geboten. Hier kann das gleiche Verfahren zur Anwendung kommen.
Gleiches gilt für die so genannten „Graumarktprodukte“ – also echte Markenprodukte, die allerdings nicht zur Einfuhr in die USA bestimmt sind.
Reisende dürfen übrigens einen Artikel aus jeder Kategorie für den persönlichen Gebrauch mitnehmen, zum Beispiel eine gefälschte Uhr, eine Tasche, die der Designertasche zum Verwechseln ähnlichsieht und ein Paar Schuhe, auf die die „Graumarktregel“ zutrifft (aber nicht drei gefälschte Uhren etc.). Sie dürfen innerhalb von 30 Tagen nur einmal mit solchen Artikeln einreisen.
Einfuhrbestimmungen USA für Gold
Früher durfte man Goldmünzen, Medaillen und Billons nicht in die USA mitbringen. Heute ist dieses Verbot aufgehoben. Bedenken Sie jedoch, dass das Einfuhrverbot für derartige Gegenstände aus Kuba, Iran, Burma (Myanmar) und großen Teilen des Sudans immer noch gilt. Die Einfuhr von Kopien von Goldmünzen ist ebenfalls verboten, wenn diese nicht im Ursprungsland entsprechend gekennzeichnet wurden.
Für Blindenhunde und sonstige Assistenzhunde gelten die gleichen Regeln. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse.
Reise USA – Einfuhrbestimmungen USA für Katzen
Laut dem Federal Law, also dem Bundesrecht der USA, benötigt man für Katzen bei der Einreise keinen Nachweis für die Tollwutimpfung. Dennoch können einige individuelle Staaten der USA auf einen Impfnachweis bestehen. Bitte informieren Sie sich vor der Reise mit Ihrer Katze bei der zuständigen Stelle des Bundesstaates, den Sie besuchen werden.
Am Einreisehafen erfolgt eine Begutachtung der Katze durch eine/einen Grenzbeamten. Wenn kein Verdacht auf Krankheiten besteht, die auf den Menschen übertragen werden können, wird die Einreise genehmigt. Bei Verdacht auf Krankheiten kann eine tierärztliche Untersuchung angeordnet werden. Die Kosten dafür trägt der Besitzer.
Vor der Einreise nach Hawaii und Guam müssen Katzen unter Quarantäne gestellt werden. Das gilt auch für Katzen, die zuvor auf dem amerikanischen Festland gelebt haben.
Einfuhrbestimmungen USA für Vögel
Vor der Einfuhr von Vögeln lesen Sie bitte unbedingt die Richtlinien des Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS, deutsch: Dienst zur Gesundheitskontrolle bei Tieren und Pflanzen) und des U.S. Fish and Wildlife Service.
Vögel aus Ländern und Regionen, in denen aktuell Fälle von H5N1 auftreten, dürfen nicht in die USA importiert werden. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auf der Website Animal and Animal Product Import Information des APHIS.
Alle importierten Vögel (Ausnahme: Vögel aus Kanada) müssen für 30 Tage in Quarantäne gegeben werden. Die Quarantäne vollzieht sich in einer USDA-Einrichtung. Da diese Einrichtungen nicht an allen Flug- und Seehäfen vorhanden sind, ist die Einfuhr von Vögeln nach Amerika auf diese Eingangshäfen begrenzt: New York City, Miami und Los Angeles.
Die Quarantäne muss bereits vor der Abreise gebucht werden. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten der Quarantänezentren an den Eingangshäfen:
- New York City
230-59 Rockaway Blvd., Suite 101
Jamaica, NY 11413
Telefon: +1 718 553-1727
Fax: +1 718 553-7543 - Los Angeles International Airport
11850 South La Cienega Blvd.
Hawthorne, CA 90250
Telefon: +1 310 725-1970
Fax: +1 310 725-9119 - Miami Animal Import Center
USDA-APHIS-VS
6300 NW 36 Street
Miami, FL 33122
Telefon: +1 305 526-2926
Fax: +1 305 526-2929
Des Weiteren benötigen Sie für den Import von Vögeln ein aktuelles Gesundheitszeugnis, das von einem Tierarzt ausgestellt wurde, der in Vollzeit für das staatliche Veterinäramt des Herkunftslandes arbeitet, eine Genehmigung des USDA (VS-Formular 17-129) und (in einigen Fällen) ein Zertifikat des U.S. Fish and Wildlife Service.
Das Formular für den ESTA Antrag finden Sie HIER
Sonstige Haustiere
Die folgenden Tiere können importiert werden, wenn sie sich in einem guten Gesundheitszustand befinden:
- Frettchen
- Hamster
- Kaninchen
- Wüstenrennmäuse
- Meerschweinchen
Für Wirbellose und Reptilien gelten Einfuhrbeschränkungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den U.S. Fish and Wildlife Service.
Die meisten Schneckenarten dürfen nicht eingeführt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS, deutsch: Dienst zur Gesundheitskontrolle bei Tieren und Pflanzen) (in englischer Sprache).
Afrikanische Nagetiere, Zibetkatzen und nicht-hominide Primaten dürfen nur zu Bildungs-, Forschungs- und Ausstellungszwecken eingeführt werden, nicht jedoch als Haustiere.
Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie hier und in der Broschüre Pets and Wildlife des amerikanischen Grenzschutzes Customs and Border Protection.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Gesetze der einzelnen US-Bundesstaaten und in Einzelfällen auch die Regelungen der Städte und Kommunen strenger ausfallen können als das amerikanische Bundesgesetz, die Federal Law. Deshalb sollten Sie sich vor dem Import von Tieren unbedingt auch immer nach den individuellen Bestimmungen an ihrem Reiseziel erkundigen.
Hunde- und Katzenfell
Laut Gesetz müssen seit November 2000 alle Artikel beschlagnahmt werden, die Hunde- und/oder Katzenfell beinhalten.
Der Import, Export und Transport, die Verteilung und Herstellung von, sowie der Handel mit Produkten, die Hunde- und/oder Katzenfell enthalten, ist in den USA verboten. Wer dieses Verbot missachtet, kann für jeden bewussten und absichtlichen Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 USD belangt werden.
Wer unwissentlich gegen das Gesetz verstößt, kann bei grober Nachlässigkeit immerhin noch mit bis zu 5.000 USD pro Verstoß und bei Nachlässigkeit mit bis zu 3.000 USD pro Verstoß zur Kasse gebeten werden.
Einfuhrbestimmungen USA für Wildtiere und Fische
Fische, sowie auch Wildtiere sowie Gegenstände, die Bestandteile von Fischen und Wildtieren enthalten, unterliegen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen bzw. -verboten.
Besondere Vorsicht ist bei den folgenden Arten und Gütern geboten:
- Wildvögel, wilde Säugetiere, Reptilien, Fische, sowie Krustentiere, Weichtiere und sonstige Wirbellose.
- Produkte oder Bestandteile dieser Lebewesen, zum Beispiel Eier, Zähne, Knochen, Häute, Felle und Federn, insbesondere Elfenbein (siehe Abschnitt Elfenbein);
- Gegenstände, die aus Bestandteilen oder Produkten der oben genannten Tiere gefertigt wurden, insbesondere Elfenbein (siehe Abschnitt Elfenbein).
Die Ein- und Ausfuhr von Lebewesen unter Artenschutz sowie von ihren Bestandteilen und Produkten, die aus ihren Bestandteilen gefertigt wurden, ist grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme gilt, wenn es sich bei diesen Produkten um Antiquitäten handelt. In solchen Fällen muss eindeutig dokumentiert sein, dass der Gegenstand mindestens 100 Jahre alt ist. Für Antiquitäten gelten zudem weitere Bestimmungen, die beim Import und Export beachtet werden müssen.
Außerdem dürfen Tiere oder Gegenstände nicht in die USA importiert werden, wenn der Besitzer mit ihrem Export gegen die Gesetze ihres Ursprungslands verstoßen hat (zum Beispiel, wenn die Tiere/Güter aus ihrem Ursprungsland geschmuggelt wurden).
Wer Bestandteile und Produkte von Wildtieren importieren möchte, zum Beispiel Schildpatt, Elfenbein, Walknochen, Häute, Felle etc., muss sich in jedem Fall zuvor an die Abteilung Division of Law Enforcement der US-Behörde Fish and Wildlife Service wenden. Anschrift: P.O. Box 3247, Arlington, VA 22203-3247
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +1 800-358-2104 (in englischer Sprache). Allgemeine Informationen erhalten Sie unter Option 3. Wenn Sie Option 4 wählen, werden Sie direkt zur Vergabestelle von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen weitergeleitet.
Sie können Ein- und Ausfuhrgenehmigungen auch auf der Website des U.S. Fish and Wildlife Service unter „Application Forms“ beantragen. Hier finden Sie viele weitere nützliche Infos in englischer Sprache.
Jäger, die Zugvögel importieren bzw. exportieren möchten, sollten sich zusätzlich auf der entsprechenden Website informieren (in englischer Sprache).
Einfuhrbestimmungen USA wichtiger Hinweis
Die Einfuhr von Wildtieren, ihren Bestandteilen und deren Produkten ist nur an bestimmten Eingangshäfen und -flughäfen erlaubt. Bitte wenden Sie sich an die amerikanische Grenzschutzbehörde Customs and Border Protection und lesen Sie die Broschüre Pets and Wildlife, insbesondere den Abschnitt „Designated Ports“. Hier sind alle zugelassenen Häfen und Flughäfen aufgelistet.
Achtung
Bei der Einfuhr von Wildtieren und ihren Bestandteilen in die USA gelten zwei Rechte. Sowohl das Bundesrecht (die Gesetze der USA als Ganzes) als auch das Landesrecht (die Gesetze des Staates, in dem Sie zuerst landen, zum Beispiel Florida oder Kalifornien). Stellen Sie sicher, dass das Mitbringen Ihrer Wildtiere oder Güter nach beiden Rechtsprechungen erlaubt ist. Bei Unterschieden zwischen Bundesrecht und Landesrecht gilt immer die strengere Regel.
Einfuhrbestimmungen USA für Jagdtrophäen
Wenn Sie eine Jagdtrophäe in die USA mitbringen oder aus den USA mit nach Hause nehmen möchten, benötigen Sie dafür das Formular Fish and Wildlife Form 3-177. Je nachdem, in welchem Land Sie die Trophäe erhalten haben, benötigen Sie möglicherweise zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslands. Trophäen dürfen nicht in die USA eingeführt werden, wenn der Besitzer sie aus ihrem Ursprungsland geschmuggelt hat. Der Import von Trophäen, die im Ursprungsland illegal geschossen wurden, ist natürlich auch verboten.
Zur Einhaltung von Hygienestandards und zur Vorbeugung von Seuchen können Trophäen am Checkpoint durch Grenzbeamte überprüft werden. Die endgültige Entscheidung, ob eine Trophäe in die USA eingeführt werden darf, obliegt immer dem Grenzschutz.
Allgemeine Richtlinien zur Einfuhr von Trophäen finden Sie auf der Website des APHIS Import Authorization System (IAS) in englischer Sprache. Alternativ können Sie die Behörde unter der Telefonnummer +1 301 734-3277 erreichen.
Die Ein- und Ausfuhr von Trophäen artgeschützter Tiere ist natürlich grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Antiquitäten, sowie Trophäen, die nachweislich älter sind als 100 Jahre. Aber das Alter muss eindeutig dokumentiert sein.
Die amerikanische Behörde Fish and Wildlife Service stellt auf dieser Website ebenfalls detaillierte Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Jagdtrophäen bereit (in englischer Sprache). Sie erreichen die Behörde unter der Telefonnummer +1 800 358-2104. Auch die Pets and Wildlife-Broschüre des US-Grenzschutzes bietet viele nützliche Tipps und Informationen zum Thema (in englischer Sprache).
Für den Import von Trophäen nichtmenschlicher Primaten benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung eines Center for Disease Control and Prevention (Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention). Bitte befolgen Sie dazu die Richtlinien Regulations for the Importation of Non human Primates.
Für einige Tiertrophäen besteht derzeit ein Importverbot aufgrund von Seuchengefahr. Dazu zählen Tibetkatzen, asiatische Vögel, sowie auch afrikanische Nagetiere. Diese Importverbote kann man jedoch unter Umständen mit der richtigen Präparation umgehen. Der Kadaver muss so präpariert worden sein, dass keine Ansteckungsgefahr mehr von ihm ausgeht. Einige anerkannte Methoden sind zum Beispiel:
- Einlegen in eine 2-prozentige Formaldehydlösung;
- Erhitzen des Kadavers, bis eine Innentemperatur von 70°C erreicht ist;
- 30 Minuten abkochen;
- Präparation mit hypertonischen Salzen;
- Chemische Behandlung mit starken Säuren oder Basen (24 Stunden Einlegen in Lösungen mit einem pH-Wert unter 3 oder über 11,5).
Einfuhrbestimmungen USA Wichtiger Hinweis
Die Ein- und Ausfuhr von Jagdtrophäen ist nur an 14 Eingangshäfen und -flughäfen erlaubt. Diese finden Sie in der Broschüre Pets and Wildlife, Abschnitt „Designated Ports“. Die Ein- und Ausfuhr von Trophäen an anderen Häfen ist nur mit einer Sondergenehmigung des U.S. Fish and Wildlife Service möglich.
Achtung
Bei der Einfuhr von Trophäen in die USA gilt sowohl das Bundesrecht (die Gesetze der USA als Ganzes) als auch das Landesrecht (die Gesetze des Staates, in dem Sie zuerst landen, zum Beispiel Florida oder Kalifornien). Stellen Sie sicher, dass das Mitbringen Ihrer Trophäe nach beiden Rechtsprechungen erlaubt ist. Bei Unterschieden zwischen Bundesrecht und Landesrecht gilt immer die strengere Regel.
Kubanische Güter
Die Einfuhr von Gütern aus Kuba ist grundsätzlich verboten.
Einfuhrbestimmungen USA für Kulturgut und Artefakte (Staatseigentum)
Dazu gehören Kunst, Antiquitäten, archäologische und ethnologische Fundstücke.
In den meisten Staaten gibt es Gesetze zum Schutz von Kulturgut. So werden unter anderem der Export und das staatliche Eigentum an diesen Artikeln geregelt. Wenn derartige Artikel in die USA eingeführt werden, muss der Passagier klar belegen können, dass er dabei nicht gegen die Gesetze des Ursprungslands verstößt. Dazu werden Exportgenehmigungen und Kaufbelege herangezogen.
In den USA ist es nicht möglich, Eigentumsrechte an gestohlenen Gütern und Artikeln bzw. Schmuggelware geltend zu machen. Das gilt auch, wenn der Artikel in der Zwischenzeit mehrfach den Besitzer gewechselt hat. Sogar, wenn der aktuelle Besitzer rechtmäßig für den Artikel bezahlt hat.
Insbesondere gestohlene Kulturgüter, zum Beispiel aus Museen oder öffentlichen Monumenten, dürfen auf gar keinen Fall in die USA eingeführt werden. Das gilt auch, wenn der aktuelle Besitzer einen Kaufbeleg dafür hat. Es ist deshalb ratsam, immer auch eine Exportgenehmigung des Ursprungslandes dabei zu haben. Aber Vorsicht: häufig werden Exportgenehmigungen von zwielichtigen Händlern gefälscht.
Der Import dieser Arten von Kunst, Artefakten und Antiquitäten ist besonders streng reguliert:
- religiöse und rituelle Objekte aus der byzantinischen Ära, zum Beispiel Ikonen aus Zypern und archäologische Khmer-Stein-Skulpturen aus Kambodscha;
- prä-kolumbianische Skulpturen und Wandmalereien aus Zentral- und Südamerika;
- prä-kolumbianische archäologische Maya-Funde aus Guatemala;
- archäologische Funde aus Mali, zum Beispiel Terrakotta-Statuen;
- indianische Artefakte aus Kanada;
- peruanische Objekte aus der Kolonialzeit, zum Beispiel Gemälde und rituelle Objekte;
- prä-kolumbianische archäologische Objekte aus El Salvador und Peru.
Für die oben genannten Artikel muss unbedingt eine Exportgenehmigung des Ursprungslandes vorliegen.
Irak
Verboten ist grundsätzlich die Einfuhr von irakischen Kulturgütern und sonstigen Artikeln von archäologischem, kulturellem, wissenschaftlichem oder religiösem Wert. Gegenstände die unerlaubt vom irakischen Nationalmuseum, der irakischen Nationalbibliothek und vergleichbaren irakischen Institutionen entwendet wurden, sind grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt für alle Artikel, die nach dem 6. August 1990 entwendet wurden.
Aktuelle Informationen zu Importbeschränkungen und -verboten für Kulturgüter finden Sie auf der Website der Abteilung für Bildung und Kultur (Bureau of Educational and Cultural Affairs) der Vereinigten Staaten unter „Cultural Property“ (in englischer Sprache). Hier finden Sie auch Bilder zur besseren Identifikation der Kulturgüter, für die Einfuhrbeschränkungen vorliegen.
Einfuhrbestimmungen USA für Lebensmittel (verarbeitet)
Der Großteil verarbeiteter Lebensmittel, darunter Backwaren und die meisten Käsesorten, kann problemlos in die USA mitgebracht werden. Auch mit Saucen, Essig, Öl, abgepackten Gewürzen, Honig, Kaffee und Tee sollten Sie keine Schwierigkeiten haben.
Vorsicht ist hingegen bei Fleischprodukten geboten. So genanntes „Buschfleisch“ von afrikanischen Wildtieren sowie andere Produkte, die Fleisch enthalten (Bouillon, Suppen etc.), dürfen nicht in die USA eingeführt werden. Die Gesetze zum Import von Fleisch werden häufig geändert. Sie hängen vor allem davon ab, welche Seuchen gerade in welchen Ländern und Regionen ausgebrochen sind. Der Import von frischem und getrocknetem Fleisch sowie Dosenfleisch aus den meisten Ländern ist untersagt. Gleiches gilt für Produkte, die mit Fleisch zubereitet wurden oder Fleisch enthalten. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS, deutsch: Dienst zur Gesundheitskontrolle bei Tieren und Pflanzen).
Das Mitbringen von Reis ist zwar nicht generell verboten, sollte aber vermieden werden, da im Reis Insekten eingeschleppt werden können.
Manche importierten Lebensmittel unterliegen besonderen Auflagen der Behörde Food and Drug Administration (FDA).
Lebensmittel per Post in die USA schicken und die Prior Notice-Regel
Prior Notice bedeutet „Vorankündigung“. Unter bestimmten Umständen muss der Import von Lebensmitteln bei der FDA angekündigt werden.
- Geschenke: Lebensmittel, die von Privatperson zu Privatperson geschickt werden, müssen nicht angekündigt werden. Lebensmittel, die von einem Geschäft zu einer Privatperson geschickt werden, bedürfen hingegen der Ankündigung. Das gilt auch, wenn die Sendung von einer Privatperson in Auftrag gegeben und von dem Geschäft lediglich ausgeführt wird. Aus diesem Grund weigern sich viele Händler, Lebensmittel in die USA zu verschicken.
- Verkauf: Für den Verkauf bestimmte Lebensmittel müssen grundsätzlich angekündigt werden.
- Fristen für die Vorankündigung:
- Landweg: 2 Stunden
- Luftweg oder Bahn: 4 Stunden
- Seeweg: 8 Stunden
- Postweg: vor dem Abschicken der Ware
Wenn Waren nicht zureichend und pünktlich angemeldet werden, können sie auf Kosten des Senders beschlagnahmt werden. Aus dieser Situation können Bußgelder für alle an der Transaktion beteiligten Personen entstehen.
Markenprodukte und urheberrechtlich geschützte Produkte
Für Fälschungen siehe Abschnitt „Fälschungen und Produkte, durch die das Urheberrecht verletzt wird“.
Für Tonträger, DVDs und Software sowie geschützt Markenware (zum Beispiel Designerbekleidung, aber auch bestimmte Spielzeuge) können unter Umständen Zölle anfallen. Bitte deklarieren Sie derartige Artikel.
Medikamente
Sofern Passagiere auf Medikamente angewiesen sind, dürfen sie eine für ihre Aufenthaltsdauer angemessene Menge mitnehmen.
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln und Stoffen mit hohem Suchtpotenzial ist grundsätzlich verboten. Dazu zählen z. B. GHB (4-Hydroxybutansäure), Rohypnol (Flunitrazepam) und Fen-Phen, .
Wer Medikamente benötigt, die unter die Kategorie der Rauschmittel fallen und/oder ein Suchtpotenzial aufweisen (zum Beispiel Schlaftabletten, Beruhigungsmittel, bestimmte Hustensäfte, Antidepressiva und Reizmittel), sollte Folgendes beachten:
- Bewahren Sie die Medikamente unbedingt in der Originalverpackung auf;
- Nehmen Sie so viel mit, wie Sie angesichts Ihrer Erkrankung/Beschwerden und geplanten Aufenthaltsdauer benötigen;
- Nehmen Sie ein Rezept oder ärztliches Attest mit, anhand dessen erkennbar wird, dass Sie auf die Medikamente angewiesen sind und dass Sie die Medikamente unter ärztlicher Aufsicht einnehmen;
- Zeigen Sie alle Medikamente und Medizinprodukte unaufgefordert am Checkpoint vor.
Substanzen, die in den USA nicht legal verschrieben werden können, dürfen grundsätzlich nicht importiert werden.
In den USA verschreibungspflichtige Medikamente, die außerhalb der USA rezeptfrei erworben wurden, dürfen ebenfalls nicht in die USA eingeführt werden.
Grundsätzlich verboten ist auch der Import von unwirksamen Medikamenten und Geräten, die in betrügerischer Absicht verkauft werden können. Speziell wenn diese für ihren Zweck nicht von der FDA zugelassen sind. Diese Waren und Substanzen werden an der Grenze konfisziert, selbst wenn sie im Ausland von einem Arzt verschrieben wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit der Post verschickt oder von einem Passagier im Gepäck mitgebracht wurden.
Einfuhrbestimmungen USA Regelung für Einwohner der USA bei der Überquerung von Landgrenzen
Wer Medikamente mitbringt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und von einem Arzt verschrieben wurden, der nicht in den USA registriert und nicht von der Drug Enforcement Administration anerkannt ist, darf maximal 50 Dosen importieren. Wenn das Medikament von einem DEA-anerkannten Arzt verschrieben wurde, dürfen die 50 Dosen alledings überschritten werden. Dies, sofern alle anderen gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Medizin-Website der FDA (in englischer Sprache).
Wenn Sie Fragen zum Import bestimmter Medikamente haben, rufen Sie bitte die Abteilung Division of Import Operations and Policy der FDA an. Die Telefonnummer lautet: +1 301 796-0356.
Bei Fragen zum Import verschreibungspflichtiger Medikamente rufen Sie bitte die Behörde Drug Enforcement Administration an. Hier speziell das „Office of Diversion Control, International Drug Unit“. Die Telefonnummer lautet: +1 202 305 8800.
Negative und Fotofilm
Fotofilm, der im Ausland gekauft und entwickelt wurde, muss verzollt werden. Negative, die im Ausland entstanden sind, werden in der Regel nicht vom Grenzschutz untersucht. Es sei denn, es besteht die Annahme, dass sich verbotenes Material darauf befindet.
Obst und Gemüse
Durch frisches Obst und Gemüse können Pflanzenschädlinge und Seuchen ins Land eingeschleppt werden. In den achtziger Jahren ist in Kalifornien eine Fruchtfliegen-Plage ausgebrochen. Diese hat die Regierung um die 100 Millionen USD gekostet und all das wegen eines einzigen Reisenden. Ein Reisender der eine einzige kontaminierte Frucht mitgebracht hatte. Es ist also am besten, Obst und Gemüse gleich zu Hause zu lassen.
Natürlich hängt die Erlaubnis immer vom Einzelfall ab. Wer zum Beispiel einen Apfel an einem ausländischen Flughafen gekauft und nicht aufgegessen hat, darf ihn möglicherweise mitbringen. Es kommt immer darauf an, aus welchem Land die Frucht stammt und wohin der Passagier seine Reise fortsetzt.
Weitere Informationen über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten erhalten Sie im Abschnitt „Permits“ auf der Website des USDA-APHIS (in englischer Sprache).
Achtung: Wer landwirtschaftliche Produkte im Gepäck hat und diese am Eingangshafen in den USA nicht deklariert, zahlt beim ersten Verstoß ein Bußgeld von 300 USD. Beim zweiten Verstoß werden 500 USD fällig. Es ist also immer am besten, alle landwirtschaftlichen Produkte, Obst und Gemüse unaufgefordert am Checkpoint vorzuzeigen.
Pflanzen und Samen
Für bestimmte Pflanzen und Samen, die vermehrungsfähig sind. Außerdem auch für einige unter Artenschutz stehende Pflanzen und deren Samen, sowie für unverarbeitetes Pflanzenmaterial wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Für manche Arten besteht allerdings ein komplettes Einfuhrverbot.
Bei der Einfuhr von Pflanzen und Samen bedrohter Arten muss eine Exportgenehmigung aus ihrem Ursprungsland vorliegen.
Sämtliche Pflanzen und Pflanzenprodukte, selbst Handwerkskunst aus Stroh, müssen beim Grenzschutz deklariert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Pflanzenimport-Website des APHIS (Animal and Plant Health Inspection Service, deutsch: Dienst zur Gesundheitskontrolle bei Tieren und Pflanzen) (in englischer Sprache).
Rüstungs- und Verteidigungsgüter
Für Gegenstände mit militärischem Verwendungszweck werden Import- und Exportlizenzen benötigt. Das gilt für Verschlusssachen und für nicht als geheim eingestufte Artikel, sowie für den temporären Export/Import ebenso wie für den permanenten.
Software und Technologien, Pläne, Entwürfe, Software-Pakete und technische Daten können ebenfalls als militärisch eingestuft werden.
Wenn amerikanische Grenzbeamte vermuten, dass Artikel mit militärischem Verwendungszweck ohne die entsprechende Import-/Exportlizenz mitgeführt werden, können sie die Gegenstände beschlagnahmen. Sie können den Besitzer gegebenenfalls wegen Verdacht auf einen Verstoß gegen die International Traffic in Arms Regulations (amerikanische Regelungen für den internationalen Waffenhandel) festnehmen.
Das vollständige Regelwerk finden Sie auf der Website des Directorate of Defense Trade Control(in englischer Sprache).
Manche Artikel können sowohl einen zivilen als auch einen militärischen Nutzen haben. Diese Artikel gelten als Dual Use Commodities (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) und können unter Umständen ebenfalls eine Import-/Exportlizenz erforderlich machen. Eine vollständige Liste dieser Güter und Regelungen finden Sie auf der Website des Bureau of Industry and Security (US-Wirtschafts- und Sicherheitsabteilung, in englischer Sprache).
Schusswaffen
Vorübergehender Import – Urlaub
Wer für einen Jagdurlaub eine Schusswaffe und/oder Munition in die USA mitbringen möchte, muss zuvor eine Genehmigung bei der Behörde Bureau ofAlcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (kurz ATF, deutsch: Amt für Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Sprengstoffe)beantragen. Dazu benötigen Sie das Formular 6NIA. Für eine zügige Bearbeitung können Sie das Formular per Fax an +1 304 616-4554 schicken. Von dieser Regel sind übrigens auch Diplomaten und Polizeibeamte nicht ausgeschlossen.
Außerdem benötigen Jäger eine Lizenz des Bundesstaates, in dem sie jagen werden.
Bei Fragen zum Waffenimport wenden Sie sich am besten direkt an das ATF. Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie auch auf der FAQ-Seite des ATF.
Achtung: Wenn Sie auf dem Weg in die USA eine Zwischenlandung in einem anderen Staat machen, müssen Sie auch die Gesetze dieses Staates bezüglich des Waffenimports befolgen.
Waffen in den USA kaufen
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Besucher, darunter auch Besucher mit Studentenvisum oder mit bestimmten Arten von Arbeitsvisa, in den USA keine Waffen kaufen dürfen.
Import und Export von Waffen
Das Directorateof Defense Trade Controls (DDTC) des amerikanischen Außenministeriums Department of Stateist für Import- und Exportgenehmigungen für Gewehre, Pistolen und Munition zuständig. Hier können Sie Import- und Exportlizenzen beantragen. Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier (in englischer Sprache).
Re-import von Waffen
Einwohner der Vereinigten Staaten, die das Land bereits mit ihrer Waffe verlassen haben, können die Waffe später auch lizenzfrei wieder zurückbringen. Um bei der Wiedereinreise Probleme zu vermeiden, sollte man die Waffen bereits bei der Ausreise registrieren. Dazu verwenden die Grenzbeamten das gleiche Formular wie auch für Elektrogeräte wie Kameras und Computer.
Textilien und Bekleidung
Textilien und Bekleidung dürfen im Gepäck in der Regel in unbegrenzten Mengen mitgebracht werden, sofern es sich um Güter für den Eigengebrauch handelt. In den seltenen Fällen, in denen ein Limit überschritten wird, muss ein Zoll bezahlt werden.
Wenn Sie Ihr Gepäck jedoch mit der Post oder einer Spedition schicken, sieht es schon anders aus. Für einen zollfreien Versand dieser Artikel, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dazu wenden Sie sich am besten vor Ihrer Reise an den Zoll. Außerdem wenden Sie sich an eine gute Spedition. Diese wird Sie sicher kompetent beraten können.
Für Güter aus bestimmten afrikanischen Ländern und Ländern, die nicht Teil der Welthandelsorganisation sind (zum Beispiel Vietnam), gibt es noch immer Begrenzungen. Das Gleiche gilt für bestimmte Güter aus China. Wenn Sie solche Güter in die USA importieren möchten, wenden Sie sich am besten an eine spezialisierte Firma, die sich mit den Import- und Zollrichtlinien des amerikanischen Grenzschutzes auskennt.
Einfuhrbestimmungen USA für Tierhaut-Trommeln
Tierhaut-Trommeln aus Haiti müssen so behandelt worden sein, dass von ihnen kein Ansteckungsrisiko ausgeht. Der Hintergrund für diese Regel ist ein Fall von Hautmilzbrand, der in Verbindung mit haitianischen Tierhaut-Trommeln aufgetreten ist.
Ungegerbte Tierhaut-Trommeln aus Afrika können ebenfalls ein geringes Risiko für eine Kontamination mit Hautmilzbrand-Erregern aufweisen.
Waren aus Ländern, gegen die ein Embargo verhängt wurde
Aktuell dürfen keine Waren aus Kuba, dem Iran, Burma (Myanmar) und großen Teilen des Sudans in die USA eingeführt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen:
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- Begleitetes Gepäck für den persönlichen Gebrauch, wenn der Inhalt regulärem Reisegepäck entspricht
- Wenn die importierende Person ihren Wohnsitz in die USA verlegt. Haushaltswaren und persönliche Gegenstände, die von der importierenden Person oder von im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern benutzt wurden. Also Waren die nicht für den Gebrauch durch andere Personen oder den Verkauf bestimmt sind. Außerdem darf mit deren Import nicht gegen andere Gesetze verstoßen werden
- Informationsmedien aus den oben genannten Staaten, zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Filme, Poster, Fotos, Mikrofilme, Kassetten, Videos, CDs, Kunstwerke etc. Leere CDs oder Kassetten gelten nicht als Medien.
- Geschenke, die einen Wert von 100 USD nicht überschreiten
- Güter aus dem Sudan, die in diesen Regionen erworben wurden: Südsudan, DschanubKurdufan/Nuba-Bergstaat, an-Nil al-azraq, Abyei, Darfur und bestimmte Randgebiete um Khartoum (Achtung: die Waren dürfen nicht über solche Gebiete verschifft worden sein, gegen die noch immer Sanktionen in Kraft sind, zum Beispiel Khartoum oder Bur Sudan)
- Geschenke aus dem Sudan, die einen Wert von 100 USD nicht überschreiten
- Güter aus allen oben genannten Staaten, für die eine gültige Importlizenz von der Behörde Office of Foreign Assets Control (OFAC) vorliegt. Die Lizenz kann schriftlich beantragt werden.
Achtung
Neben den oben genannten Embargos liegen Teilembargos gegen die folgenden Staaten, Regionen oder Organisationen vor:
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- Westliche Balkanstaaten
- Elfenbeinküste
- Weißrussland
- Irak (für kulturelles Eigentum, siehe Abschnitt „Kulturgut und Artefakte (Staatseigentum)“
- Liberien (ehemaliges Regime von Charles Taylor)
- Demokratische Republik Kongo
- Syrien
- Simbabwe
- Sierra Leone
- Personen, die die Unabhängigkeit und den demokratischen Prozess im Libanon behindern
- Ausländische Rauschgifthändler
- Ausländische Terroristen
- Proliferatoren von Massenvernichtungswaffen
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Eine vollständige Liste finden Sie auf der Website des Office of Foreign Assets Control (OFAC) (in englischer Sprache).